Uni Liechtenstein – Excellence war gestern

Jüngst hat die Uni Liechtenstein nun endlich die Stelle eines Rektors ausgeschrieben, nachdem die Regierung als Oberaufsicht über anderthalb Jahre einen gesetzeswidrigen Zustand toleriert hat (keine ordentliche Besetzung der Rektorenstelle mittels einer vorgeschriebenen öffentlichen Ausschreibung).

Als Rektor(in) kann bestellt werden, wer in der Regel eine Professur an einer in- oder ausländischen Universität innehat. Auch kann die Stelle eines Rektors nur mit einer Professur an der Universität Liechtenstein vergeben werden (Statuten, Art. 29). Man darf also gespannt sein, wer demnächst als Rektor berufen wird, nachdem innert kürzester Zeit zwei Rektoren den Hut genommen haben.

In der Februar-Ausgabe des «transparent»-Magazins haben wir bereits über das vergiftete Klima und die hohe Fluktuation an der Uni Liechtenstein berichtet.
Auch wenn die Verantwortlichen nach aussen den Eindruck zu vermitteln suchen, dass alles zum Besten bestellt ist, ist das Klima an der Uni keinen Deut besser
geworden. Monika Pfaffinger, von der Regierung für vier Jahre in den Universitätsrat bestellt und bislang die Vertraute des Universitätspräsidenten Klaus Tschütscher,
nahm bis vor kurzem als Pro-Rektorin im Rektorat Einsitz. Dem Anschein nach als verlängerter Arm des Universitätsrats. Eigentlich ein absolutes No-Go, aber
toleriert von der Regierung, welche die Oberaufsicht über die Uni innehat. Jetzt scheidet Frau Pfaffinger vorzeitig per 31.10.2022 aus dem Rektorat aus. Nur eine dürre interne Mitteilung, die nichts aussagt, aber Tür und Tor für Spekulationen öffnet. Die wahren Beweggründe ihres Abgangs sind unbekannt.

Auch Prorektor Prof. Dr. Seidel verabschiedet sich aus dem Rektorat. Er wird eine Stelle an der Universität Köln antreten. Der Universitätsrat wird also fast das gesamte Rektorat nachbesetzen müssen. Aber wer hat schon Lust, sich auf einen dieser Schleudersitze zu setzen? Überhaupt scheint es so zu sein, dass das Weite sucht, wer an einem anderen Ort unterkommt.

Die jüngst erfolgte Akkreditierung der Uni, über welche in den beiden Landesparteiblättern zu Beginn nur positiv berichtet wurde, hat aufgezeigt, sofern man den ganzen Bericht auch liest, wo die Probleme sitzen. Gemäss Akkreditierungsbericht ist es «unüblich» (die diplomatische Wendung für ein «Tabu»), dass die Regierung die Zusammensetzung des Universitätsrats als Gremium und «die fachlichen und personellen Anforderungen (…) jedes Mitglied(s) des Universitätsrates» (Art. 10 LUG)
vorgibt und der Universitätsrat seinerseits an allen zentralen, qualitätsrelevanten Punkten (Berufung und Abberufung von Professoren, Einsetzung von Berufungsbeiräten usw.) entscheidet.

Wissenschaftsgeleiteter Universitätsrat ist an der Uni Liechtenstein somit nicht gewährleistet
«Hinzu kommt, dass die Zusammensetzung des Universitätsrats nicht gewährleistet, dass die Vertreterinnen und Vertreter der Wissenschaft die Mehrheit haben
und der Universitätsrat somit wissenschaftsgeleitet ist, was im internationalen Vergleich üblicherweise als wesentlich für die Freiheit von Forschung und Lehre angesehen wird. Erschwerend kommt hinzu, dass dem Universitätsrat die (oben genannte) vergleichsweise grosse Kompetenzfülle zukommt und dieser daher unmittelbar in akademische Angelegenheiten einzugreifen vermag, wo sich eigentlich eine wissenschaftliche Qualitätssicherung durch eine entsprechende Mehrheit aus Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern empfiehlt.» (Akkreditierungsbericht, S. 13).

Im Klartext heisst dies, dass die Organisationsstruktur der Uni Liechtenstein in der jetzigen Konstellation die Freiheit von Lehre und Forschung nicht zu garantieren
vermag.

Organisationsstruktur schuld an Fluktuationsrate
Auch ist klar, dass das vergiftete Klima an der Uni Liechtenstein und die hohe Fluktuationsrate die Ursache in der von der Akkreditierungsstelle bemängelten Organisationsstruktur hat. Dies, weil das Anforderungsprofil und die Besetzung des Universitätsrats von der Regierung bestimmt wird und der Universitätsrat eine viel zu grosse Machtfülle hat, dadurch zu stark in operative Angelegenheiten der Uni eingreift, selbst aber nicht wissenschaftsdominiert ist. Die Akkreditierungsstelle
empfiehlt daher der Universität Liechtenstein, sich mit dem Eigner/Stifter ins Vernehmen zu setzen, wie Freiheit von Forschung und Lehre auch institutionell abgebildet werden kann, d.h., wie die Unabhängigkeit der Universität gestärkt und institutionell abgebildet werden kann. Eigentlich eine klare Ansage.

Zwar waren die Gutachter vom Detailgrad des Qualitätsmanagement-(QM)-Systems beeindruckt, betonten aber zugleich, dass ein QM-System, noch dazu einer
aussergewöhnlich kleinen Universität, nicht zu einem Korsett werden darf, das einschränkt. Eigentlich haben die Gutachter damit ausdrücken wollen, dass das installierte QM-System für eine Mini-Universität völlig übertrieben ist. Unter anderem macht sich dieser Kontrollwahn auch in einem zunehmend grossen Wasserkopf bemerkbar, der immer mehr kostet und damit die Forschung und Lehre schwächt.

Aktuell «buttert» der Staat jährlich 16,5 Mio. Franken in die Uni Liechtenstein.

Im kommenden Herbst entscheidet der Landtag über die Finanzierung der Universität für die nächsten Jahre.
Diese wird mit Sicherheit mehr Geld fordern, insbesondere, um den überdimensionierten Wasserkopf zu finanzieren. Eigentlich müsste jedoch der Landtag von der
Regierung fordern, die festgestellten Mängel und Missstände zu beheben, bevor weiteres Geld gesprochen wird. Aber weil ja die Politik dominiert, ist dies sehr
unwahrscheinlich.

Den Akkreditierungsbericht finden sie hier: aaq: Akkreditierungsbericht Uni Liechtenstein

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