Unterschriftensammlung zur Volkswahl der Regierung

Mit Deiner Unterschrift hilfst Du mit, damit das Volk über die Verfassungsinitiative zum Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung eine Entscheidung fällen kann. Den Bogen findest Du im Briefkasten oder hier auf unserer Webseite www.dpl.li.

DARUM GEHT ES

Neu soll das Volk und nicht die Parteispit- zen in ihren Hinterzimmern bestimmen, wer in der Regierung Einsitz nimmt.

KURZBESCHREIBUNG DER INITIATIVE:

Bei Annahme dieser Verfassungsinitiative kann das Stimmvolk bei der Bestellung der

Regierung zukünftig mitbestimmen. Anstatt ein paar wenige Parteifunktionäre, unterbreitet das Stimmvolk dem Landtag einen Vorschlag für die Regierungskandidaten. Damit wählt das Volk die Regierung zwar nicht direkt, kann aber ein gewichtiges Wörtchen mitreden. Neu soll die Regierung über drei Stufen eingesetzt werden.

Stabilität durch Einbindung des Volkes

ERSTE STUFE, DAS VOLK WÄHLT:

Mit dieser Initiative werden auch in Zukunft, vor allem die Parteien, Regierungskandidaten nominieren. Grundsätzlich sind auch Kandidaturen von Parteiunabhängigen möglich, allerdings sind diese erfahrungsgemäss selten erfolgreich. Jede Regierungs-Kandidatur benötigt analog der Landtags-Kandidatur eine Unterstützergruppe (Wählergruppe). In einer Volkswahl schlägt das Volk dem Landtag insgesamt 4 Regierungsräte (2 im Wahlkreis Oberland und 2 im Wahlkreis Unterland) und einen Regierungschef (Wahl über beide Wahlkreise) vor.

ZWEITE STUFE, DER LANDTAG PRÜFT DEN VORSCHLAG DES VOLKES:

Der Vorschlag des Volkes ist für den Landtag grundsätzlich unverbindlich. Der Landtag prüft die Volkswahl. Er kann die vorgeschlagenen Regierungsräte in geheimer Wahl bestätigen und damit den vom Volk gewählten Personen einzeln das Vertrauen aussprechen. Spricht der Landtag einem oder mehreren der vorgeschlagenen Regierungskandidaten das Vertrauen jedoch nicht aus, so hat dies auch Konsequenzen für den Landtag selber und es kommt zu Neuwahlen. Diese hohe Hürde wurde bewusst eingebaut, damit eine parteipolitisch motivierte Nichtwahl einer einzelnen, vom Stimmvolk gewählten Person nicht so einfach möglich ist.

DRITTE STUFE, DER LANDESFÜRST ERNENNT WIE BISHER DIE REGIERUNGSMITGLIEDER:

Der Vorschlag des Volkes und des Landtages ist für das Staatsoberhaupt wie bisher grundsätzlich unverbindlich. Der Landesfürst prüft den Vorschlag des Landtages und kann, sofern er mit dem Vorschlag einverstanden ist, die Personen in die Regierung ernennen. Lehnt das Staatsoberhaupt eine Person ab, muss diese offene Position mit einer neuerlichen Wahl nachbesetzt werden. In diesem Fall bleibt der Landtag im Amt.

WAS DIESE VOLKSINITIATIVE BEWIRKEN SOLL:

  • Die demokratischen Rechte des Volkes werden gestärkt.
  • Volk, Landtag und Fürst bestimmen zusammen die Regierungszusammensetzung.
  • Während der Legislatur steht die Regierung weiterhin dem Fürsten und dem Landtag gegenüber in der Verantwortung, nicht aber gegenüber dem Volk. Damit bleibt es, wie es bisher war.
  • Der Landtag wird unabhängig, abgekoppelt von der Regierung gewählt. Damit werden für den Wähler die Interessenskonflikte eliminiert: Der Wähler kann jeweils die nach seiner Ansicht geeignetsten Landtags- und Regierungskandidaten wählen.
  • Die Parteien nominieren wie bisher ihre Kandidaten, aber das Stimmvolk selektiert die geeignetsten Personen für die Regierung.
  • Der Landtag wird gestärkt, weil er seine Kontrollaufgaben besser wahrnehmen kann.
  • Die Sachpolitik wird gestärkt, indem die Macht der Parteien zurückgestuft wird.
  • Der Wähler hat eine echte Wahl, weil er aus mehreren Kandidaten auswählen kann. Es entsteht ein echter Wettbewerb um die Regierungssitze und damit wird die Qualität der Regierungskandidaten automatisch zunehmen.

Mit dieser Initiative behält der Landes- fürst ohne Ausnahme alle seine bisherigen Rechte. Während der Legislaturperiode kann der Landtag weiterhin in Abstimmung mit dem Landesfürsten einem einzelnen Regierungsmitglied das Vertrauen entziehen. Zudem kann der Landtag während der Legislatur wie bisher die gesamte Regierung ohne Mitwirkung des Staatsoberhauptes entlassen.

Die Regierungsgeschäfte werden auch mit einer Volkswahl weiterhin durch eine Kollegialregierung wahrgenommen. Die Regierung wird im Landtag weiterhin über eine stattliche Mehrheit verfügen, weil die Regierungskandidaten im Regelfall wie bisher von den im Landtag vertretenen Parteien vorgeschlagen werden. Die in der Regierung vertretenen Parteien werden wie bis anhin ein Regierungsprogramm erlassen und damit dem Volkswillen nachkommen. Die Regierungsmitglieder haben das Vertrauen der beiden Souveräne, Volk und Landesfürst, sowie des Landtages. Das Stimmvolk übernimmt Verantwortung bei der Regierungsbildung. Der Landtag kann die Regierung, die immer mehr Kompetenzen innehat, durch das Zurückdrängen der Parteidominanz besser kontrollieren. Durch die Mitbestimmung des Volkes bei der Bestellung der Regierung wird die Gewaltenteilung bzw. Gewaltenhemmung gestärkt (Checks and Balances).

UNTERSCHRIFTENSAMMLUNG ZUR VOLKSWAHL DER REGIERUNG

Unterzeichne den Unterschriftenbogen so fern,

  • Du willst, dass das Volk über diese Verfassungsinitiative befinden soll,
  • Du dich für den Ausbau der demokratischen Volksrechte einsetzen willst,
  • Du dem Volk mehr vertraust als den Parteispitzen, die in ihren Hinterzimmern bestimmen, wer in der Regierung Einsitz nimmt, und
  • Du den Landtag unabhängig von der Regierung wählen willst.

Wir freuen uns über Deine sehr ge- schätzte Unterstützung

Herzlichen Dank, die Demokraten pro Liechtenstein

<<Hier den Unterschriftenbogen runterladen>>

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