Warum braucht es so viele Staatsangestellte?

In jedem Staat sind Einkommen und Vermögen zwischen den Einwohnern unterschiedlich verteilt. Um einen Ausgleich zu schaffen, wird in den allermeisten Staaten Geld von oben nach unten umverteilt. Die Finanzierung der Sozialleistungen erfolgt aus Steuereinnahmen, woher sonst soll das Geld kommen. Wer viel verdient und/oder vermögend ist, finanziert die Sozialleistungen. Das ist so weit in Ordnung. Die Frage ist, wie soll diese Umverteilung möglichst kostengünstig vonstatten gehen, mit der alle Berechtigten ohne Formularkrieg die Unterstützung erhalten. Ob und wieviel bezogen werden kann, wird in aller Regel durch die Steuererklärung bestimmt. Einkommen, Familiengrösse Zivilstand usw. sind in der Steuererklärung erfasst.

Die in Etappen ausgebauten Sozialleistungen haben ein kompliziertes und teures System für die Verteilung der verschiedenen Sozialleistungen entstehen lassen. Es werden immer mehr Sozialleistungen erfunden, neuerdings kann bis zur Erwerbsgrenze von 100’000 Franken um eine Energiekostenpauschale angesucht werden. Achtung, Termin für Ansuchen nicht verpassen!

Für den Bezug von Sozialleistungen müssen Antragsformulare eingereicht werden, was schon umständlich ist und ärgerlich, wenn der Termin verpasst wird. Dazu kommt, dass viele nicht als Sozialbezüger bei den Ämtern registriert sein möchten. Viele wiederum wissen nicht, was alles an Sozialleistung bezogen werden kann und andere haben Mühe, die Anträge korrekt auszufüllen. Es sollte nicht sein, dass man einen fachkundigen Berater oder Spezialisten braucht, um an das zustehende Geld zu kommen. Dazu kommt, die eingereichten Anträge (Bittschriften) müssen überprüft werden, was schnell mal ein paar Angestellte braucht.

Um den kostenintensiven Verwaltungsaufwand zu reduzieren und allen Bezugsberechtigten die Sozialhilfe ohne Formularzirkus zukommen zu lassen, gäbe es einfache Lösungen. In der Steuererklärung könnten sämtliche Sozialleistungen aufgeführt sein. Je nachdem, wie hoch der steuerbare Erwerb ist, werden diese mit der Steuerabrechnung verrechnet oder vergütet. Damit wäre für den Bezüger die Sache einfacher und muss sich nicht als Bittsteller den Staatsangestellten preisgeben.

Die kostenintensive Einzelkontrolle der Anträge durch die Behörden würde entfallen. Das spart Steuergeld, welches als Sozialgeld zusätzlich zur Verfügung stehen könnte. Auch die Umtriebe für die Auszahlung der Leistungen würden entfallen.

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