Wer soll Verwaltungsräte einsetzen?

Mit der Einführung des Gesetzes über die Steuerung öffentlicher Unternehmen (ÖUSG) im Jahr 2010 hat der Landtag
seine Kompetenzen bezüglich der Kontrolle von öffentlichen Unternehmen an die Regierung abgetreten. Damit sollten die
Unternehmen besser geführt werden können, und die politische Einflussnahme sollte eliminiert werden. Nach 10 Jahren
Erfahrung mit dem ÖUSG fällt die Bilanz ziemlich durchzogen aus. Es bestehen schon lange offensichtliche Problemfelder,
die noch immer nicht beseitigt wurden.

Landtag hat keine Kompetenzen
Ein wesentliches Problem in der Vergangenheit war das unvorsichtige Wirtschaften einiger staatsnahen Unternehmen, was in einigen Fällen die Vernichtung eines Teils oder des ganzen Eigenkapitals zur Folge hatte. Die Regierung konnte diese unerfreulichen Entwicklungen mit den bestehenden gesetzlichen Regelungen nicht verhindern. Der Landtag war dann jeweils gezwungen, die Unternehmen mit Notkrediten zu retten.
So musste der Landtag in der vergangenen Legislaturperiode die Post mit einem Notkredit von CHF 6,1 Mio. vor dem
drohenden Konkurs retten. Die Verantwortlichen wurden nie zu Rechenschaft gezogen, obwohl dies immer wieder gefordert wurde. Sowohl die Regierung als auch der neue Verwaltungsrat der Post haben sich gegen eine Klage entschieden, obwohl ein Gutachten eine Klage als nicht aussichtslos eingestuft hatte. Der Landtag konnte dies nicht verhindern, da er diesbezüglich über keine Kompetenzen verfügte.

Radio L ein Dauerbrenner
Des Weiteren musste der Landtag zwei Nachtragskredite von CHF 345‘000 im Jahr 2017 und von CHF 298‘000 im
Jahr 2018 genehmigen, um den Liechtensteinischen Rundfunk (Radio L) vor einer Zahlungsunfähigkeit zu bewahren.
Damit nicht genug: Im Herbst soll der Landtag neuerlich einen Nachtragskredit in der Höhe von CHF 550‘000 für das
Radio L beschliessen und das Staatsradio zum x-ten mal vor der Zahlungsunfähigkeit retten.

Regierung handelt nicht
Es lässt sich leicht feststellen, dass die Steuerung und Überwachung durch die Regierung in der Vergangenheit nicht gut
funktioniert hat und Fehlentwicklungen mit den heutigen gesetzlichen Regelungen auch nicht verhindern kann.

Landtag hat keine Alternative
Unter dem geltenden Gesetz hat der Landtag nur die Finanzkompetenz inne und die Möglichkeit, die Eignerstrategie gemäss Art. 18 des ÖUSG durch die Regierung abändern zu lassen. Bei Fehlentwicklungen, wie wir sie beispielsweise bei
der liechtensteinischen Post hatten, hatte der Landtag keine andere Wahl, als Nachtragskredite in Millionenhöhe zu verabschieden, damit die Firmen nicht Konkurs anmelden mussten.

Fast durchwegs politische Besetzungen
Es wäre daher an der Zeit, dass der Landtag sich wenigstens die Kompetenz zurückholt, die strategische Führungsebene
wieder selbst zu wählen und gegebenenfalls abwählen zu können.
Allerdings sind die Aussichten nicht allzu gut, dass die Vertreter der beiden Regierungsparteien zustimmen werden, da
die strategischen Führungsebenen fast durchwegs politische Besetzungen sind.

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