2023 — ein ereignisreiches Jahr

Die Welt scheint zum Teil aus den Fugen geraten zu sein. Wir in Liechtenstein befinden uns zum Glück immer noch in einer sehr guten Lage. So sind wir weder von Krieg noch von starken Auswirkungen der weltweiten Konflikte direkt betroffen. Dafür müssen wir dankbar sein. Als kleines Land ist unser Einfluss in der Aussenpolitik marginal, was aber nicht bedeutet, nichts unternehmen zu können oder gar zu müssen. Auch Liechtenstein soll sich, so gut es eben geht, für ein friedliches Zusammenleben in der Welt einsetzen.

Das Jahr 2023 hat für die DpL sehr erfreulich begonnen. So wurden alle angetretenen DpL-Kandidaten in die jeweiligen Gemeinderäte gewählt. Sehr wahrscheinlich hätten wir auch in den Gemeinden, in denen wir wegen Personalmangels nicht angetreten sind, Erfolge erzielen können. Das bedeutet, dass wir unser Potenzial nicht zur Gänze ausschöpfen konnten. Trotzdem haben wir unseren bisher grössten Erfolg erzielt. Wir danken nochmals allen, die uns unterstützt haben. Unser Kandidaten werden unsere konstruktive und bürgernahe Politik auch in die Gemeinden hineintragen. Dass wir im Landtag und bei der Regierung mit unseren Ideen und Anliegen auf taube Ohren stossen, sind wir uns in der Zwischenzeit gewöhnt. Nachdem wir im Landtag mit unserem Anliegen zur Senkung der Gebühren für Reisedokumente gescheitert waren, haben wir unserem Anliegen mit einer Volksinitiative zum Durchbruch verholfen. Insgesamt 4’429 Unterschriften haben schliesslich sogar den widerspenstigen Landtag dazu gebracht, der DpL-Initiative zuzustimmen, um der Schmach einer Niederlage in einer Volksabstimmung zu entgehen. Mit unserem Vorstoss zur Strompreissenkung konnten wir einen weiteren Erfolg erzielen. Der Landtag hat sich zwar lautstark gegen unser Vorhaben – den Strompreis um 10Rp/kWh zu senken – gewehrt, unseren Vorstoss aber trotzdem an die Regierung überwiesen. Danach haben die LKW den Strompreis in zwei Schritten um 10Rp/kWh gesenkt. Damit wurde unser Ziel, den Strompreis massiv zu senken, erreicht.

Unsere Idee für ein Ausleitkraftwerk zu prüfen, wurde vom Landtag abgewürgt. Dieser Landtag und seine von VU, FPB und FL gestützte Regierung setzen allein auf die PV-Pflicht. Die ökologischste Art der Stromproduktion (Wasserkraft) mit dem niedrigsten CO2-Anteil interessiert Landtag und Regierung nicht. Viel lieber zwingt der stark links ausgerichtete Landtag mit seiner ebenfalls linken Regierung die Bürger, Investitionen in PV-Anlagen zu tätigen, die im Winter, wenn der Strombedarf am höchsten ist, kaum Erträge bringen. Die VU-FBP-Koalition, zusammen mit der regierungstreuen FL, arbeitet gerne mit Verpflichtungen und Parteidiktaten. Sie halten wenig vom freien Bürger und auch nichts von dem in der Verfassung garantierten freien Mandat eines Abgeordneten. Besonders hervorgetan hat sich der Regierungschef, der mit seiner Rechtsdienstchefin die Parteien stärken und das freie Abgeordnetenmandat schwächen wollte. Dazu sagte die Rechtsdienstchefin Frick-Tabarelli anlässlich der StGH-Verhandlung «Ja, mein Gott! In der Politik geht es nun mal um Mehrheiten! » Dass sie den Parteien mehr Bedeutung als dem freien Mandat zumessen, hat sich schon bei der Diskussion der Geschäftsordnung des Landtags deutlich gezeigt. Mittels einer Änderung der Geschäftsordnung sollten zukünftig die Parteien entscheiden können, ob bei der Verhinderung eines Abgeordneten ein Stellvertreter aufgeboten wird oder nicht. Zum Glück hat sich eine engagierte stellvertretende Abgeordnete beim Staatsgerichtshof gegen diese Änderung der Geschäftsordnung gewehrt. Dieser hat dann den Regierungschef, dessen ver(w)irrten Rechtsdienst und 18 Abgeordnete des Landtages in die Verfassungsschranken gewiesen.

Am 7. Juni 2023 haben wir die Volksinitiative zum Einbezug des Volkes bei der Bestellung der Regierung des Fürstentums Liechtenstein bei der Regierung eingereicht. Die Unterschriftensammlung war dieses Mal aufwendig. Einige Mitbürger getrauten sich nicht, zu unterschreiben, weil sie berufliche Nachteile befürchteten. Diese Befürchtungen müssen sehr ernst genommen werden, da eine Benachteiligung aufgrund einer politischen Einstellung dem verfassungsmässig garantierten Recht auf Meinungsfreiheit und freie politische Betätigung widerspricht und nicht im Interesse einer gelebten Demokratie sein kann. Schliesslich konnten wir Ende November knapp 2’000 Unterschriften bei der Regierungskanzlei einreichen. Die Volksabstimmung wird am 25. Februar 2024 stattfinden. Wir freuen uns auf einen spannenden Abstimmungskampf.

Kommentare

Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert