AHV – Regierung hält sich nicht an das Gesetz

Stimme aus der Partei: Herbert Elkuch

FUNKTIONSPRINZIP DER AHV

Die AHV ist das grösste und wichtigste Sozialwerk in Liechtenstein. Sie arbeitet mit dem Umlageverfahren. Die laufenden Renten werden durch die aktuellen Beiträge der Erwerbstätigen, mit Staatsbeiträgen und aus Erträgen des AHV-Vermögens finanziert. Anstatt Kapital für die eigene Zukunft anzusparen, wird das einbezahlte Geld von der arbeitenden Generation mit geringer Zeitverzögerung der älteren Generation weitergegeben. Im Gegensatz zur betrieblichen Pensionskasse, bei der jeder Versicherte sein eigenes Kapital für sich anspart, bildet die AHV im Umlageverfahren kein persönliches Sparguthaben. Die AHV ist auch ein Sozialwerk. Da die Beiträge auf dem gesamten Einkommen (ohne Obergrenze) erhoben werden, die Renten aber nach oben begrenzt sind, finanzieren Gutverdienende einen Teil der Renten von Geringverdienern.

DAS AHV-VERMÖGEN IST DER DRITTE BEITRAGSZAHLER

Die AHV konnte historisch ein sehr hohes Vermögen aufbauen. Seit 1954 stammen durchschnittlich 21 Prozent der AHV-Einnahmen aus dem Kapitalertrag des Vermögens. Das Vermögen ist ein dritter Beitragszahler. Im Jahr 2025 (siehe Diagramm) waren die Vermögenserträge ausserordentlich hoch. Da die Beiträge für die Rentenauszahlungen nicht mehr ausreichen, schrumpfte seit dem Jahr 2000 das Vermögen von 15 auf heute 10.15 Jahresausgaben. Dieser Trend wird sich, ohne Gegensteuer, fortsetzen. Damit sinken nicht nur die Kapitalerträge zur Mitfinanzierung der Renten, sondern auch die Sicherheit, Reserven für wirtschaftlich schlechte Zeiten, zu haben.

Ohne AHV-Vermögen hätte es im Jahr 2025 nicht mehr für alle Renten gereicht, CHF 28 Mio. hätten gefehlt.

Ein Abbau der Reserven bringt die AHV in eine zunehmend kritische Lage. Man könnte den Staatsbeitrag mit Steuergeld aus Liechtenstein erhöhen, aber derzeit kommen nur zwei Drittel des eingesetzten Steuergeldes den liechtensteinischen Rentnern zugute, ein Drittel geht in den Export für die Rentner im Ausland. Das Verhältnis zwei Teile für Inlandrenten und ein Teil für Auslandrenten wird in Zukunft noch schlechter, der Anteil für das Ausland wird steigen.

In den umliegenden Staaten, die im Vergleich mit Liechtenstein weniger Arbeitnehmer aus dem Ausland beschäftigen, bleiben die Staatsbeiträge grösstenteils den Einheimischen. Damit bleibt die Wertschöpfung der verwendeten Steuergelder im Inland. Es handelt sich dabei sozusagen um eine Umverteilung im Inland, nicht so wie bei uns mit vielen ausländischen AHV-Versicherten.

GROSSE AUSLANDVERPFLICHTUNGEN

Durch das starke Wirtschaftswachstum in den letzten Jahrzehnten ist die Anzahl der ausländischen Arbeitskräfte stark angestiegen. Ca. 56 Prozent der Arbeitnehmer sind Grenzgänger. Hinzu kommen noch Ausländer, welche ihren Ruhestand in ihrem Heimatland verbringen. All diese Arbeitnehmer zahlen voll in das System ein, ohne sofort Leistungen zu beziehen. Ca. 97 Prozent der AHV-Beiträge stammen aus Löhnen. Fallen Löhne in einer wirtschaftlich schlechten Zeitepoche weg, sinken die Lohnbeiträge sofort, während die Rentenverpflichtungen bestehen bleiben. So auch für die im Ausland lebenden Personen, die AHV-Beiträge einbezahlt haben. Schon heute leben zwei Drittel der AHV-Rentner im Ausland und beziehen rund einen Drittel der AHV-Renten. Bei einem starken Rückgang der ausländischen Arbeitskräfte sollten die Reserven die Einnahmenlücke decken können. Dies, damit unsere zukünftigen Generationen nur für die eigenen Eltern im Inland und nicht für im Ausland lebende Rentner einzahlen müssen. Die Wertschöpfung der im Ausland lebenden Rentenempfänger bleibt im Ausland.

DIE ABSICHERUNG DER AHV

Damit die AHV zahlungsfähig bleibt, hat der Landtag im April 2016 einen Interventionsmechanismus beschlossen. Sobald sichtbar wird, dass die Reserven in Zukunft unter eine bestimmte Höhe sinken, müssen Massnahmen ergriffen werden. Seit Dezember 2024 ist bekannt, dass die AHV-Reserven sich zu schnell abbauen. Und was tut die Regierung?

DIE REGIERUNG HANDELT NICHT!

In einem solchen Fall ist die Regierung gesetzlich verpflichtet, dem Landtag innerhalb eines Jahres ein Massnahmenpaket zur Beratung vorzulegen, um den Reservenabbau zu stoppen. Diese Frist ist im Dezember 2025 ungenutzt verstrichen. Was macht die Regierung? Bis heute nichts Sichtbares. Sie hält sich nicht an bestehende Gesetze. Jedes Jahr, das vertrödelt wird, vergrössert die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben. Die AHV muss für die zukünftige Generation die zu erwartenden Leistungen erbringen können, und es darf nicht sein, dass durch Nichtstun die heute jungen Einwohner in 20 oder 40 Jahren die Folgen tragen müssen.

UNBEGRÜNDETE ÄNGSTE?

Von jungen Leuten hört man gelegentlich, «wenn ich einmal in Pension komme, ist nichts mehr für mich da – meine Rente ist weg». Diese Angst braucht niemand zu haben. Die AHV ist heute und wird auch in Zukunft ein Pfeiler der Grundversorgung bleiben. Wie bei anderen Staatsbetrieben muss im Laufe der Zeit auch bei der AHV nachreguliert werden. Von 1954 bis 1963 sind die Reserven auf 19.8 Jahresausgaben gestiegen. Danach sind sie im Jahr 1973 auf 5.88 gesunken. Die damalige Regierung und der Landtag haben es geschafft, dass die Reserven bis zum Jahr 2000 auf 14.97 Jahresausgaben zulegten. Seit dem Jahr 2000 ist der Trend wieder fallend, heute sind noch 10.15 Jahresausgaben vorhanden. Die AHV steht immer noch gut da, aber der Abwärtstrend muss gebrochen werden. Dafür sind der Landtag und die Regierung zuständig, dafür wurden sie gewählt. Dass heute getroffene Massnahmen eine verzögerte Wirkung zeigen, ist unbestritten. Deshalb ist sehr wichtig, dass umgehend gehandelt und nachreguliert wird.

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