Anton, zieh die Bremse an!

In der Dezembersitzung des Landtages wurde die Abänderung des Emissionsgesetzes (BuA Nr. 119/ 2022) in erster Lesung beraten. Auf Seite 11 gibt es eine Textpassage, mit der – wenn so umgesetzt – die von der Bevölkerung und der Wirtschaft vorzunehmende Reduktion der Treibhausgase erheblich ausgeweitet würde.

Die Textpassage lautet: «Das vorgeschlagene Klimaziel 2030 ist technologieoffen formuliert und auf die Massnahmen gemäss Klimastrategie 2050 abgestimmt. Diese verfolgen zur Erreichung des Ziels von netto null bis 2050 insbesondere eine vollständige Abkehr von fossilen Energien wie Erdöl und Erdgas und betreffen sowohl die Reduktion der inländischen Treibhausgasemissionen als auch derjenigen, die Liechtenstein durch den Konsum und Import von Gütern im Ausland verursacht.»

Erhebliche Treibhausgasemissionen
Durch den Konsum und den Import von Gütern im Ausland verursacht Liechtenstein erhebliche Treibhausgasemissionen. Der CO2-Fussabdruck von Liechtenstein sei im Ausland rund doppelt so hoch wie im Inland (Stiftung Zukunft.li).

Die Treibhausgasemissionen, die Liechtenstein im Ausland verursacht, in Liechtenstein zu kompensieren, ist nicht möglich.

Die Alternativen, Freikaufen oder eine teure Entnahme und Einlagerung von CO2, können zu einem Abbau des Wohlstands führen und bedingen einen Export von Volksvermögen in ungeahnter Höhe. Noch ist nichts beschlossen, die zweite Lesung zur Umsetzung des Emissionshandelsgesetzes im Sinne der Klimastrategie wird nächstes Jahr in den Landtag kommen. Im Verlaufe der ersten Lesung vor Kurzem im Dezember Landtag habe ich die Regierungschefstellvertreterin um Klarstellung zu dieser Ausweitung der Pflicht zur Treibhausgasreduktion gebeten. Sie hat für die zweite Lesung eine Stellungnahme zur Kompensation des Fussabdruckes im Ausland und zur CO2-Entnahme zwecks Einspeicherung versprochen. Aus meiner Sicht müssen solche Massnahmen mit den zu erwartenden Kosten beziffert und die Wirksamkeit nachgewiesen werden, ansonsten darf der Landtag unter Wahrnehmung seiner Finanzhoheit das Gesetz nicht beschliessen. Blanko-Checks sind gefährlich.

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