Bedarfsorientierte Renten

Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt geht die Revision des Pensionskassengesetzes in die Endrunde. Geplant ist die zweite Säule der Altersvorsorge für Beschäftigte mit niederen Einkommen zu verbessern, vor allem für all jene, deren Jahresverdienst zwischen CHF 13‘920 und CHF 20‘880 liegt. Diese Massnahme erhöht die Lohnnebenkosten. Um die Lohnnebenkosten insgesamt nicht zu erhöhen, könnte meiner Meinung nach die vorgeschriebene Lohnobergrenze etwas tiefer gesetzt werden. Der Einbezug der niederen Einkommen in die Altersvorsorge hat aber meine Unterstützung.

Nicht gelöst wird mit der Vorlage die Problematik des vollen Kapitalbezugs bzw. des gesamten angesparten Vermögens bei Rentenantritt. Dies ist vor allem problematisch, wenn keine dritte Säule und nur ein kleines angespartes Alterskapital in der zweiten Säule vorhanden sind. Durch den Kapitalbezug verschlechtert sich die Situation für die verbleibenden Versicherten, nicht für die Pensionskasse. Es ist vergleichbar mit der Krankenkasse: Wenn bei einer Krankenkasse Gesunde aussteigen, solche die hohe Kosten verursachen aber bleiben, dann steigt notgedrungen die Prämie und verbleibende Gesunde bezahlen zu viel.

Nur Kosmetik, keine Lösung der wirklichen Probleme
Das Niedrigzinsumfeld und die steigende Lebenserwartung erfordern eine massive Umverteilung von Aktiven zu Rentnern, weil mit dem, was die Regierung vorschlägt, die Renten nicht den realen Vermögenserträgen angepasst werden können.

Die sehr unflexible 2. Säule hat diverse Schwächen, die nach meiner Ansicht dringend angegangen werden müssten: Etliche Konstruktionsfehler des Schweizer Systems wurden übernommen. Der rechtliche Rahmen ist auf Inflation ausgelegt – bei Deflation entsteht Umverteilung von Aktiven zu Rentnern. Rentner, die mit zu hohen Umwandlungssätzen pensioniert wurden, erhalten in Deflationsphasen sogar noch reale Erhöhungen!

Ausbleibende Zinseinnahmen müssen ausschliesslich von den Aktiven finanziert werden.

Die Aufteilung der Anlagen «passt» für die Kasse, aber nicht unbedingt für die einzelnen Versicherten. Das bedeutet Wohlstandsverlust. Wenig Wahlmöglichkeiten bei Erreichen des Pensionsalters: Entweder lebenslange Rente oder Kapitalbezug. Bei Rentenbezug kann nur die angebotene Rente bezogen werden. Im Prinzip bestimmt aber der letzte Arbeitgeber, bei welcher Pensionskasse man zu bleiben hat.

Anpassungen sind notwendig
Es gibt noch eine Reihe andere Mängel und Probleme im System. In meiner Stellungnahme habe ich klare Forderungen aufgestellt und werde in der zweiten Lesung ein Teil davon mit Gesetzesänderungen umzusetzen versuchen, sofern die Regierung in ihrer Stellungnahme auf die zweite Lesung hin nicht darauf eingeht. Die bestehende Gesetzgebung ist auf Inflation ausgerichtet, wir sind jetzt in einer Zeit der Deflation. Die Gesetzgebung muss auf diese, damals bei Einführung der zweiten Säule nicht vorgesehene Situation angepasst werden. Im weitern,die Umstände der Rentner sind verschieden, deshalb sollten die Kassen praxisgerechte Modelle für Rentenbezug anbieten können. Dafür werde ich mich einsetzen.

Kommentare

Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert