Braucht Liechtenstein ein eigenes Landesspital?

ALS EIGENSTÄNDIGES LAND SOLLTEN WIR UNS EIN LANDESPITAL FÜR DIE

MEDIZINISCHE UND UNFALL- CHIRURGISCHE NOTFALLVERSORGUNG LEISTEN.

Pascal Ospelt

Als eigenständiges Land sollten wir uns ein Landespital für die medizinische und unfallchirurgische Notfallversorgung leisten. Welche Leistungen das liechtensteinische Landesspital (LLS) erbringen soll oder kann, muss durch eine fundierte Kosten-Nutzen-Analyse unter Berücksichtigung der heute geltenden Qualitätsstandards erarbeitet werden. Eine unnötige Konkurrenzierung mit den umliegenden Spitälern Grabs, St. Gallen, Chur oder Feldkirch sollte dabei vermieden werden.

Die Notfallstation ist eine sehr wichtige Abteilung im LLS. Sie ist die erste Anlaufstation bei kleineren und grösseren Unfällen sowie plötzlich auftretenden medizinischen Notfällen. Sollten wir auf ein eigenes Landesspital verzichten, müsste jeder nicht lebensbedrohliche Fall, z. B. kleinere Schnittwunden, einfache Frakturen, Verstauchungen, Grippe, Erkältung, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall usw. an Randzeiten, wenn die Arztpraxen geschlossen sind, selbständig oder mit dem Rettungsdienst in die umliegenden Vertragsspitäler gefahren werden. Die benachbarten Notfallstationen kämpfen zunehmend mit chronischer Überlastung. Müssten die 9385 Notfälle, die 2022 im LLS behandelt wurden, auch noch auf diese Notfallstationen verteilt werden, würde dies die Situation zusätzlich erheblich verschärfen.

Für den Rettungsdienst wird es zunehmend schwieriger, die Patienten in den umliegenden Spitälern unterzubringen.

Immer häufiger werden sie abgewiesen und können somit das gewünschte Zielspital des Patienten nicht mehr in jedem Fall berücksichtigen. Der Transport muss dorthin erfolgen, wo es noch freie Plätze, sprich Kapazität, gibt. Diese Situation ist für Patientinnen und Patienten, die eine bagatellärztliche Leistung benötigen, ungleich schwieriger. Sie bedeutet, dass der Rettungsdienst vermehrt für Bagatellfahrten blockiert sein wird und somit für dringliche Notfälle wie Herzinfarkt, Schlaganfall oder andere lebensbedrohliche Notfälle nicht oder erst zeitverzögert verfügbar ist. Aus diesem Grund ist eine qualitative, dem heutigen Standard entsprechende notfallmedizinische Grundversorgung in unserem Land unabdingbar.

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