DBA CH-FL: Jassen ohne Trümpfe!

Anlass für die Aufnahme von Verhandlungen über ein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit der Schweiz war u.a. der liechtensteinische Wunsch nach einer Besteuerung der schweizerischen Grenzgänger. Bereits 2012 rechnete die Regierung mit 20 Mio. Einnahmen und auch in der Budgetplanung 2015 – 2018 ist immer noch ein entsprechender Posten ausgewiesen.

Nun, was ist schief gelaufen? Ganz einfach: Man hat versucht dem Bären das Fell abzuziehen, ohne ihn zu erlegen. Das liechtensteinische Vorgehen, von den schweizerischen AHV-Bezügern über Nacht und ohne Vorwarnung 4% Quellensteuern einzubehalten, hat die Wirkung auf der schweizerischen Seite nicht verfehlt und politische Gegenmassnahmen provoziert, bevor die eigentlichen Verhandlungen begonnen hatten. Dazu kamen noch die grosskotzigen Ankündigen, dass die Schweizer Grenzgänger demnächst 20 Mio. in die leere liechtensteinische Staatskasse spülen würden, obwohl – so die lapidare Feststellung von Regierungschef Adrian Hasler nach Abschluss der Verhandlungen – die liechtensteinische Seite «keinen Trumpf» in der Hand hatte (Volksblatt 6.2.2015). Klar ist, dass ein diplomatisches Vorgehen in dieser Sache weit mehr Aussichten auf zumindest einen Teilerfolg gehabt hätte.

Damit steht fest, dass die FBP/VU Regierung das Hauptziel weit verfehlt hat, nämlich eine Quellensteuer auf Einkommen von CH-Grenzgängern zu erhalten. Selbst die 4% Quellensteuer auf Auszahlungen der AHV in die Schweiz, die seit 2012 einbehalten wurden, fallen nun weg. Wie das Ergebnis der DBA-Verhandlungen mit der Masseneinwanderungsinitiative zusammenhängen soll, hat der Regierungschef nicht näher erläutert. Offenbar herrscht hier die naive Vorstellung vor, dass die St. Gallischen Gemeinden in Zukunft Ausländerkontingente an Liechtenstein abtreten könnten – wegen dem gezeigten «Entgegenkommen» oder besser gesagt «Einknicken» Liechtensteins. Schön wär’s!

Schlechter sieht das Ergebnis hingegen für die Privatpersonen aus. Obwohl wir mit der Schweiz in einem gemeinsamen Wirtschaftsraum leben und auch nach Schweizer Auffassung Liechtenstein einen Sonderstatus hat (darum ist die Schweiz ja nicht bereit, über eine Quellensteuer zu diskutieren!), können Privatpersonen – ungleich den Schweizern – auch in Zukunft Verrechnungssteuern auf Dividenden von Aktien nicht vollständig zurückfordern.

Hauptsache ist wohl, dass die Regierung und die Wirtschaft mit dem Verhandlungsergebnis zufrieden sind!

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