Die AHV: Generationenvertrag in Gefahr

Die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer decken die Rentenausgaben nicht mehr. Der Generationenvertrag ist aufgrund einer überalternden Bevölkerung ernsthaft in Gefahr. Die jüngeren Jahrgänge sind zu stark untervertreten. Eine ernüchternde Bilanz der Familienpolitik der letzten Jahrzehnte. Ohne erneute Nachregelung stehen wir früher oder später vor einem sozialpolitischen Bankrott. Dazu kommt noch der Geldabfluss ins Ausland: Im Jahr 2013 bezahlte die AHV 7428 Renten an Pensionisten in Liechtenstein und 12‘286 Renten an Rentenbezüger im Ausland.

Lohnkürzungen

Tausende Arbeitnehmer in Liechtenstein mussten allein in diesem Jahr eine Lohnreduktion bis über 10% hinnehmen. Dazu kommen noch erhöhte Abzüge für die Sozialversicherungen und teils Wechselkursverluste. Ein Lohnabbau in diesem Mass hat es in den letzten 50 oder mehr Jahren nie gegeben. Ein Abbau des Wohlstandes wird nur ungern hingenommen. Vor ein paar Jahren hat die Wende schleichend begonnen, jetzt wird der Rückgang schon für viele deutlich fühlbarer. Sowohl der Regierung als auch dem Landtag obliegt die Verantwortung diese negative Entwicklung genauer ins Auge zu fassen und die jetzige Vogelstrausspolitik nun zu beenden.

Weihnachtsgeld – 13. Rente

In Anbetracht dieser schwierigen Zeit mögen viele Rentner sich solidarisch mit den Arbeitnehmern, den Beitragszahlern zeigen. Trotzdem bin ich gegen eine Abschaffung der 13. Rentenauszahlung. Es gibt noch andere Stellschrauben.

Rentenkürzung

Für die Gesunderhaltung der AHV müssen die Beiträge leicht erhöht und die Renten leicht gekürzt werden: Das ist Fakt. Eine AHV-Rentenkürzung muss jedoch anderweitig kompensiert werden. Zum Beispiel mit einem Seniorenbeitrag oder einer Zuschussrente aus der Staatskasse. Wenn der Ausgleich aus Steuergeldern finanziert wird, entsteht ein solidarischer Ausgleich, weil Reiche meist höhere Steuern zahlen. Für eine periodische Anpassung (Intervention) der Altersleistung an die Preis- und Lohnentwicklung sollte eine Referenzrente als Anhaltspunkt festgelegt werden, damit die heutige Ausbilanzierung des Generationenvertrages (das soziale System, in dem jeweils die im Berufsleben stehende Generation die Renten der Rentner bezahlt) in der ersten Säule erhalten bleibt.

Streichung Staatsbeitrag für AHV

In unserem Land sind die Lebenshaltungskosten sehr hoch. Wenn der AHV-Staatsbeitrag gestrichen wird, werden die AHV-Renten kleiner, das ist klar. Mit einer gröberen Kürzung der AHV-Rente fallen zwar nicht alle, aber doch viele Pensionisten in Armut. Das wäre dann ein Bruch des Generationenvertrages. Die heutigen Rentner haben in ihrem Erwerbsleben die Renten der damaligen Rentner bezahlt. Die Rentner in Liechtenstein haben auf Grund des Generationenvertrages somit ein Recht auf finanzielle Unterstützung, egal ob das eine AHV-Rente oder eine gleichwertige finanzielle Unterstützung mit einem anderen Namen ist.

Mit der Streichung des Staatsbeitrages kann also nicht die Staatskasse saniert werden. Die gesparten Steuer-Gelder für die AHV müssen den im wohlverdienten Ruhestand befindlichen Mitbürgern über neue Kanäle in dem Mass zufliessen, dass diese einen angemessenen Lebensabend in Liechtenstein verbringen können. Richtig umgesetzt ist die Streichung des Staatsbeitrages kein Verlust für Rentner in Liechtenstein.

Teuerungsausgleich auf AHV-Renten

Der von der Regierung vorgeschlagene Verzicht auf einen Teuerungsausgleich ist undefiniert, niemand weiss wie hoch die Teuerung sein wird. Theoretisch könnte eine viel zu hohe Rentenkürzung bis zu 7.6% eintreten. Wir brauchen klare und durchkalkulierte, für den Einzelnen nachvollziehbare Korrekturwerte.

AHV-Reserve ist dritter Beitragszahler

In den letzten 60 Jahren stammten 21% der AHV-Einnahmen aus den Vermögenserträgen. Ohne die Reserven wären die Beiträge schon längst höher oder die Renten niedriger. Im Jahr 2000 waren noch Rentenreserven für 14.95 Jahre, zurzeit sind Reserven für 11.2 Jahresausgaben vorhanden. Ziel der AHV-Revision muss sein, den Vermögensabbau durch massvolle Korrekturen zu verlangsamen. Damit die heute 25-jährigen Beitragszahler, die in 40 Jahren in Pension gehen, auch noch eine Pension bekommen können.

Die Anzahl Jahresausgaben

Eine starre Fixierung der Anzahl Jahresaugaben ist nicht sinnvoll. Die Anzahl der Mindest-Jahresausgaben-Reserven soll nach der demographischen Entwicklung in einem zukünftigen Zeithorizont von 20 Jahren festgelgt werden. Entsprechend dem Verhältnis jüngerer zu älteren Arbeitnehmer, der Altersstruktur der Pensionisten und dem Verhältnis zwischen Beitragszahler. Der von der Regierung vorgeschlagene Interventionsmechanismus könnte meiner Ansicht nach noch mit Steuerungsregeln ergänzt werden. (Beim Interventionsmechanismus bestimmt die Politik. Steuerungsregeln sind vordefinierte Notfallmassnahmen, solange politische Reformen fehlen oder nicht greifen.)

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