Einreiseverkehr und Sicherheit

Schengen hatte ursprünglich zum Ziel, ohne Passkontrolle zwischen bestimmten Binnenländern die Grenze überschreiten zu können. Das ursprüngliche Ziel blieb zwar erhalten, mit der Zeit wird jedoch immer mehr mit Schengen verknüpft. Diese Neuerungen betreffen dann jeweils auch Liechtenstein.

Liechtenstein, seines eigenen Erachtens der wichtigste Kleinstaat, ist gewollt ein Schengen-Teilnehmerstaat. Die anderen Kleinstaaten – Andorra, Monaco, San Marino und der Vatikan – sind dem Schengenabkommen nicht beigetreten und sparen sich dementsprechend die Kosten. Sie müssen auch keine Verhaltensvorschriften und Verordnungen übernehmen. Zuletzt genehmigte der Landtag im Dezember 2015 weitere anderthalb Mio. für Schengen. Überdies wurde noch eine 100% Stelle für eine qualifizierte Person mit entsprechender Ausbildung eingerichtet, um dem Schengenabkommen Genüge zu tun. Nur zwei Abgeordnete waren dagegen. Nun steht eine neue Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäische Union über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen zur Übernahme bereit. Der Notenaustausch wurde am 3. Mai 2016 durch die  Mission des Fürstentums Liechtenstein in Brüssel vollzogen. Nachstehend ein Passus aus der neuen Verordnung, welche noch der Zustimmung des Landtages bedarf:

«(26) Migration und das Überschreiten der Aussengrenzen durch eine grosse Anzahl von Drittstaatangehörigen sollte nicht an sich als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die interne Sicherheit betrachtet werden».

Nach meiner Meinung steht uns als eigenständiger und souveräner Staat das Recht zu, ohne Einschränkung aus Büssel zu beurteilen, in welchem Umfang eine Masseneinwanderung unsere interne Sicherheit und öffentliche Ordnung beeinträchtigt. Ich bin gegen solche «EU-Hörigkeit» und stimme gegen «Wir schaffen das» Parolen oder eine aufgezwungene «Willkommenspolitik».

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