Einstellungspraxis à la Aurelia Frick

Die Justizministerin Aurelia Frick, hat dem Landtag eine neue Datenschützerin zur Wahl vorgeschlagen. Vorausgegangen waren zwei Ausschreibungen einer 100%-Stelle, auf welche sich aus Sicht der Regierung keine valablen Liechtensteiner beworben hätten. Die Regierung und das Amt für Personal hörten einzelne Bewerber an und schlugen schliesslich dem Landtagspräsidium eine in Bregenz wohnhafte Juristin zur Wahl vor. Das Präsidium hiess den Vorschlag mit 5:1 Stimmen gut und ebnete damit den Weg für die definitive Wahl im Dezember-Landtag.

Die Unabhängigen wollten das Traktandum von der Tagesordnung streichen, dazu fanden wir aber erstaunlicherweise keine Mehrheit. Ado Vogt zeigte im Absetzungsantrag klar und unmissverständlich auf, dass die von der Justizministerin Aurelia Frick ausgewählte und von der Regierung vorgeschlagene Person fast zur Gänze nicht in das ausgeschriebene Profil passt. Konkret ist die Bewerberin weder Liechtensteinische Staatsangehörige noch hat sie Führungserfahrung.  Ausserdem verfügt die vom Landtag letztlich doch gewählte Juristin über keinerlei Informatikkenntnisse, noch hat sie besondere Kenntnisse im Datenschutz. Neben all dem war für eine Mehrheit des Landtags auch nicht relevant, dass die vorgeschlagene Person anfangs nur mit einem Pensum von 20% und ab August eine Teilzeitstelle mit 80% antreten wird. Der Landtag ist dem Vorschlag der Justizministerin gefolgt und hat die Bregenzerin mit 16 Stimmen für 8 Jahre als oberste Datenschützerin mit einem Teilzeitpensum zwischen 20 und 80 Prozent bestellt.

Es ist schon erstaunlich, welche Kriterien unsere Regierung bei inländischen Bewerbern ansetzt und wie flexibel die Justizministerin auf einmal werden kann, wenn sie eine Person unbedingt haben will. Dass ihr aber der Landtag, ohne grosses Murren, folgt und eine derart vom Stellenprofil abweichende Person wählt und sogar noch eine Teilzeitstelle genehmigt, kann man nur als Versagen bezeichnen. Dies besonders deshalb, weil noch im Frühjahr 2017 die Datenschutzstelle beim Landtag vorstellig wurde und eine Aufstockung um 150-Stellenprozent beantragte, wohlverstanden neben dem obersten ehemaligen Datenschützer, der selber 100%-Stellenprozente belegte. Begründet wurde dieser Schritt mit einer Flut von zusätzlichen Aufgaben im Rahmen der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung. Die GPK hat damals den Antrag auf Aufstockung der Datenschutzstelle aufgrund einer nicht schlüssigen Argumentation abgelehnt.

In Kenntnis dieser Fakten staunt der einfache Bürger nun Bauklötze, weil die neue Datenschützerin dieses Pensum bis August mit 20% und danach mit einer Teilzeitstelle von 80% bewältigen können will. Harry Quaderer hat es auf den Punkt gebracht: Mit dieser Flexibilität hätte sich sicher auch ein Liechtensteiner finden lassen. Aber unsere Regierungsrätin Frick hat ihre eigene sonderbare Personalpolitik und eine spezielle Optik in Bezug auf fachliche Eignung. Tragisch ist nur, dass der Landtag dafür praktisch kein Gespür hat.

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