Enteignung am Landtag vorbei?

Im Mai 2020 beauftragte der Landtag auf Ansuchen der Regierung, das Verfahren für Enteignungen zu revidieren. Nach bestehendem Gesetz muss der Landtag einer Enteignung jeweils zustimmen.

Damals im Hinblick auf die S-Bahn, wo 175 Grundstücke notwendig gewesen wären, wollte die Regierung, dass der Landtag bei Enteignungen nicht mehr seine Zustimmung geben muss, sondern auf Regierungs- oder Beamtenwege enteignet werden kann. Der Antrag für die Ausarbeitung eines neuen Enteignungsverfahrens wurde von 19 Abgeordneten überwiesen, ohne die Stimmen der DpL. Nach den jüngsten Ereignissen um die Hochspannungsleitung in Balzers ist klar, dass das Expropriationsverfahren beim Landtag verbleiben muss. Hätte die Regierung allein das Sagen gehabt, so ist zu befürchten, hätte sie der geforderten Enteignung sang- und klanglos zugestimmt. Zusätzlich sollte der Landtag sich Rechte in der Ausgestaltung geben, indem er z.B. eine Dienstbarkeit zeitlich beschränken kann. Mit unverbindlichen Vorschlägen der Regierung darf sich der Landtag bei derartigen schweren Eingriffen in das Privateigentum der Bürger nicht abspeisen lassen.

Kommentare

Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert