Erhöhung Mindestertragssteuer: Fluch oder Segen?

In den letzten 7 Jahren sind mehr als die Hälfte aller Rechtseinheiten (wie z.B: Stiftungen, etc.), nämlich 39’516, gelöscht worden. Ende Jahr 2015 hatten wir noch 36’307 Rechtseinheiten von ehemals 75’823 (Stand Ende 2008). Im Durchschnitt hatten wir rund 5’600 Löschungen pro Jahr.

Dieser Rückgang ist leider kein kurzfristiger Trend, sondern ein langanhaltendes Geschehen, das noch immer nicht zu enden scheint. Mit der nun geplanten Anhebung der Mindestertragssteuer um 50% von CHF 1’200.– auf CHF 1’800.– wird dieser Trend eher noch beschleunigt. Falls sich die Löschungen nicht sehr bald mit den Gründungen aufwiegen, sieht es nicht gerade rosig aus. In wenigen Jahren kann sich die Anzahl der Rechtseinheiten nochmals halbieren. Ich frage die Befürworter für die Erhöhung: Was dann? Werden wir dann die Mindestertragssteuer einfach weiter erhöhen? Wie hoch soll der Mindeststeuersatz dann werden?

Diese Erhöhung entpuppt sich als parteipolitische Winkelzüge; die ganze FL, die VU (ohne Thomas Vogt) und nun auch die Mehrheit der FBP knicken ein und verlieren die Weitsicht. Christian Batliner sagte im Landtag, dass man sich in den Niederungen der Politik befinde. Denn auch er ist skeptisch, dass diese Rechnung am Schluss tatsächlich aufgeht. Er sprach gar von einem Schuss ins Knie.

Uns allen ist bekannt, dass der liechtensteinische Finanzplatz neben dem Mindestertragssteuersatz mit weiteren Wettbewerbsnachteilen zu kämpfen hat und die Branche vor grossen Herausforderungen steht, man denke an die aktuell laufende Umsetzung von FATCA und des AIA sowie weiteren regulatorischen Neuerungen, die nicht nur zu erheblichen Mehraufwänden bei den Finanzplatzakteuren, sondern auch zu einer stärkeren finanziellen Belastung der Strukturen, sprich Kunden, führen, denn diese müssen das alles bezahlen. Mit dieser Erhöhung ist die Gefahr sehr gross, dass die Eintrittsschwelle für Neugründungen zu hoch wird. Unserem Wirtschaftsstandort, der einen Grossteil der Steuererträge bringt, wird damit zusätzlich dringend benötigte Attraktivität genommen.

Es kann nur wahlpolitisch motiviert sein, dass im Landtag so viel kurzfristiger Aktionismus zur Anwendung kommt. Die Frage, wer die Steuern zahlt, wenn diese Gesellschaften das Land verlassen haben bzw. keine neuen kommen, scheint in diesen Köpfen noch wenig präsent zu sein.

Anstelle über die Erhöhung der Mindestertragssteuer zu debattieren, würden sich Regierung und Landtag gescheiter fragen, wie wir den Negativtrend umkehren und wieder Wachstum erzielen können. Dies würde sich dann auch nachhaltig positiv auf die Einnahmen auswirken.

Die Regierung sollte sich aus meiner Sicht verstärkt mit Fragen beschäftigen, die zur Verbesserung der Situation beitragen können, zum Beispiel:

  • Wie schaffen wir bessere Rahmenbedingungen, damit Liechtenstein für Unternehmen attraktiver wird (zum Beispiel mit der Abschaffung der Revisionspflicht)?
  • Ist das bestehende Steuergesetz zukunftsfähig?
  • Was sind die Folgen, wenn die Steuerbelastungen auf die immer weniger Rechtseinheiten verteilt werden müssen?
  • Was bleibt uns übrig, wenn kaum noch Unternehmen im Land sind? Bis dato gibt es viel zu wenig bis keine strukturellen Massnahmen, welche die Rahmenbedingungen für Unternehmen verbessern, unser Vorschlag die Revisionspflicht für kleine und mittlere Unternehmen abzuschaffen, hat im Landtag leider keine Mehrheit gefunden. Ich bin der Ansicht, dass wir solche unnötigen Hürden und Nachteile für Unternehmen aus dem Weg räumen müssen, sofern wir wieder an Attraktivität für Unternehmen gewinnen möchten. Aus meiner Sicht soll der Staat Dienstleister für Unternehmen sein, dann werden sich auch die Anzahl Rechtseinheiten wieder vergrössern und hoffentlich neues Steueraufkommen generieren.
  • Erhöht dann die Regierung den Steuersatz für natürlichen Personen?

Ich bin ganz klar gegen die Erhöhung der Mindestertragssteuer, oder in einfachen Worten ausgedrückt, man sollte die letzte Kuh, die noch etwas Milch gibt, nicht leichtsinnig schlachten. Viel mehr würde ich mir einen Massnahmenplan der Regierung zur Verbesserung der Standortattraktivität erwarten.

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