Familienunterstützung vor Quoten

Vor der Landtagswahl 2017 stand die Familie im Vordergrund. Jetzt, nach den Wahlen die Frauenquote. Dabei ist es die Familie, welche die Zukunft des Staates und der Wirtschaft sichert. Quoten helfen nicht unsere Sozialsysteme zu finanzieren. Dazu braucht es nachkommende Generationen, vor allem für die Altersversorgung. Zudem geht es auch um die Stärkung unserer heimischen Bevölkerungsstruktur. Im Jahr 2015  erhöhte sich die ständige Bevölkerung um 256 Personen, davon hatten nur 60 Personen die liechtensteinische Staatsbürgerschaft.
Für mich steht die Familienförderung vor einer Quote. Ich werde weiterhin eine breitgefächerte Familienpolitik vertreten, welche auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf einbezieht.

Krankenkasse Kostenbefreiung
Zum Beispiel eine Kostenbefreiung für Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag für Mutter und Kind bei Krankheit ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Niederkunft.

Kleinbetriebe entlasten
Heute müssen die Mutterschaftstaggelder diejenigen Firmen bezahlen, in denen die werdende Mutter gerade beschäftigt ist. Für einen Kleinbetrieb mit wenigen Angestellten ist dies eine hohe finanzielle Belastung. Meines Erachtens müssen die Kosten für Mutterschaftstaggelder auf ein grösseres Kollektiv (auf mehrere Firmen) verteilt werden. Dieser Schritt ist wichtig, falls später einmal die Taggeldzahlung verlängert wird.

Kostenlose-Bus-Abo
Eine weitere finanzielle Unterstützung der Familie wäre eine Sachleistung aus der FAK, mit welcher das Bus-Abo der LIEMOBIL für Schüler und Jugendliche kostenlos ist.

Wiedereinstiegshilfe in den Beruf
Finanzielle Unterstützung aus der FAK bei einem späteren Wiedereinstieg ins Berufsleben in einem liechtensteinischen Betrieb. Zum Beispiel den Unternehmer von der Sozialabgabenpflicht für einen gewissen Zeitraum zu befreien. Damit könnten die Einarbeitungskosten nach einer längeren Abwesenheit in Folge der Kinderbetreuung ein Stück weit kompensiert werden.

Kindergeld
Im Koalitionsvertag FBP-VU ist die Prüfung einer Indexierung des Kindergeldes an die Lebenshaltungskosten des jeweiligen Wohnsitzstaates der Kinder. Nach meiner Ansicht soll nicht nur geprüft, sondern auch umgesetzt werden. Mit 70.1% ausländischer Arbeitskräfte geht sehr viel Kindergeld ins Ausland, weil alle Kinder im Ausland, deren Elternteil in Liechtenstein arbeitet, Anrecht auf Kindergeld von Liechtenstein haben.

Geburtszulagen
Die Geburtszulage beträgt CHF 2‘300.00, Liechtenstein (FAK) bezahlte im Jahr 2015 für Geburtszulagen CHF 2‘472‘958.00. Nach Adam Riese erhielten also 1‘075 Kinder eine Geburtszulage. Im gleichen Zeitraum kamen in Liechtenstein jedoch nur 325 Kinder zur Welt. Folge dessen gingen grob gerechnet 2/3 der ausbezahlten Geburtszulagen an Kinder im Ausland.

Familie im Land wird diskriminiert
Beispiel Geburtszulage: Der mittlere Bruttomonatslohn in Liechtenstein, nach Lohnstatistik 2014, lag bei CHF 6552. Die Geburtszulage, CHF 2‘300, entspricht 35% eines mittleren Lohnes in Liechtenstein. In Österreich betrug der mittlere Monatslohn im gleichen Zeitraum ungefähr CHF 3‘765. Für Kinder die in Österreich wohnen, von denen ein Elternteil in Liechtenstein arbeitet, bezahlt Liechtenstein ebenfalls eine Geburtszulage von CHF 2‘300, das entspricht 61% bezogen auf den mittleren Monatslohn in Österreich. Die Familie des österreichischen Arbeitnehmers ist also weit besser gestellt als die Familie in Liechtenstein, weil dort die Lebenserhaltungskosten viel tiefer sind. Verschiedene andere Länder haben noch weit tiefere Löhne als Österreich. In Anbetracht dieser eindeutigen Fakten, benachteiligt und diskriminiert die heutige liechtensteinische Familienpolitik die Familien im eigenen Land gegenüber Familien im Ausland.

Indexierung
Deshalb werde ich mich nicht nur für die erwähnte Prüfung seitens der FBP und VU, sondern für eine zeitnahe Indexierung der Zahlungen ins Ausland einsetzen. Damit die Familien im Land wenigstens gleichviel wie Familien im Ausland erhalten, prozentual bezogen auf den mittleren Bruttomonatslohn des jeweiligen Empfängerlandes.  Der Diskriminierung liechtensteinischer Familien ist endlich ein Ende zu setzen.

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