Fehlerhafter Landesrichtplan

Der Landesrichtplan ist auf der offiziellen Internetseite des Amtes für Bau und Infrastruktur aufgeschaltet. In der dazugehörenden Beschreibung steht: «Der Landesrichtplan ist das zentrale, behördenverbindliche Planungsinstrument das alle bedeutenden raumwirksamen Tätigkeiten aufzeigt und miteinander koordiniert.» Wer annimmt, dass der als Dokument zum Download bereitgestellte behördenverbindliche Landesrichtplan seine Richtigkeit hat, wird leider enttäuscht.
Das Amt wurde von mir über Fehler mit genauer Angabe der entsprechenden Verordnungen informiert. Meines Erachtens müsste der Landesrichtplan korrigiert oder es müssten wenigstens im Begleittext zum Landesrichtplan Vermerke angefügt werden, welche auf die fehlerhaften Stellen hinweisen. Passiert ist nichts. In Folge dessen stellte ich eine kleine Anfrage an die Regierung. Die Antworten der Regierung bestätigen, dass der Landesrichtplan tatsächlich fehlerhaft ist. Trotzdem sieht sich die Regierung nicht veranlasst, bekannte Fehler rasch zu beheben oder wenigstens Fehlerhinweise im Begleittext zu machen. Man werde bei der nächsten Revision prüfen und anpassen. Damit bleiben seit zehn Jahren bekannte falsche Eintragungen weiterhin im behördenverbindlichen Landesrichtplan enthalten. Wie lange noch, steht in den Sternen: bis zur der nächsten Revision.

Internetseite Landesverwaltung ist fehlerhaft
Werte «hoi du»-Leser, die offizielle Internetseite ( http://www.llv.li/ ) der Landesverwaltung enthält Fehlinformationen. Der Regierung sind diese bekannt. Weder das zuständige Amt noch die Regierung bemüht sich, bekannte Fehler zu beheben oder die Fehler wenigstens zu bezeichnen. Auf der offiziellen Seite der Landesverwaltung sind sehr viele Informationen abrufbar. Der gutgläubige Bürger vertraut diesen Informationen und läuft geradewegs in ein Messer. Wer sich auf eine Information auf der offiziellen Seite der Landesverwaltung verlassen muss, ist gut beraten, die Angaben auf dieser Seite von der Regierung auf die Richtigkeit zu prüfen und bestätigen zu lassen. Dies sollte im Schriftverkehr erfolgen, um sichere Beweismittel zu haben. Fehlt die Zeit, kann auf www.gesetze.li das entsprechende Gesetz oder Verordnung gesucht werden, um selbst oder unter Beiziehung eines Anwaltes die Richtigkeit zu beurteilen.

Regierung bestätigt Fehler
Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch: «Die Fläche Tüfloch (Standort geplante Hängebrücke) wurden im Jahre 2007 aus der Verordnung zu den geschützten Waldreservaten und Sonderwaldflächen entfernt. Warum die Flächen des Tüflochs im aktuellen Landesrichtplan dargestellt wurden, obwohl die Erarbeitung des Landesrichtplan wie die Anpassung der Verordnung ebenfalls im Jahre 2007 erfolgte, kann heute weder vom Amt für Umwelt noch vom Amt für Bau und Infrastruktur nachvollzogen werden. Bei der nächsten Revision des Landesrichtplans müssen die Waldreservate und Sonderwaldflächen aber generell überprüft und, wo nötig, angepasst werden.»
Welche Bedeutung hat ein Kernlebensraum für Wildtiere zwischen Häusern in der Gemeinde Nendeln? Antwort der Regierung: «Die Überschneidung des Siedlungsgebiets Nendeln und des Kernlebensraums ist nicht gewollt. Wie es zu dieser Überschneidung kam, kann nicht abschliessend nachvollzogen werden. Dies wird bei der nächsten Überarbeitung des Landesrichtplans überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.» OK, ist zwar nicht gewollt, aber jetzt ist es halt so: Bis zur nächsten Überarbeitung des Landesrichtplans sind teilweise Gärten, Sitzplätze, Garageneinfahrten und Quartierstrassen behördenverbindliche Kernlebensräume für Wildtiere.

Wildtiere in Nendeln
An die Einwohner im nördlichen Teil von Nendeln: Ihr lebt gemäss behördlich verbindlichem Landesrichtplan in einem Kernlebensraum für Wildtiere. Die Regierung gab in der Landtagsitzung vom Oktober 2017 Folgendes bekannt: «„Wildareale und Wildlebensräume“ wurden als Kernlebensräume für Wildtiere in den Landesrichtplan aufgenommen. Darüber hinaus dienen die Kernlebensräume als Grundlage für die Ausscheidung von Wildruhezonen.» Soweit die Regierung. Falls sie ein Quartierfest organisieren, der sonst irgendetwas, was die Wildtiere beunruhigen könnte, sollten sie sicherheitshalber bei Regierungschef-Stellvertreter Daniel Risch in Hochachtung seines Amtes höflichst um eine Sonderbewilligung für eine Ruhestörung im Kernlebensraum für Wildtiere bitten.

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