Gesetzesinitiative zur Stärkung des Kontroll- und Informationsrechts

Eigentlich sollte diese parteiübergreifende Gesetzesinitiative {Günter Vogt (VU), Johannes Kaiser (FBP), Thomas Rehak (DU) und Erich Hasler (DU)} gar nicht nötig sein, denn das Kontrollrecht des Landtags und damit der Abgeordneten ist in der Verfassung verankert. Die Informationspolitik der Regierung Adrian Hasler macht es für Abgeordnete jedoch zunehmend schwierig oder sogar unmöglich, innerhalb nützlicher Frist Auskünfte von Amtsstellen der Landesverwaltung zu erlangen. Wohlgemerkt, es geht bei diesen Auskünften nicht um vertrauliche Informationen oder solche, die nur mit einem grösseren Zeitaufwand beschafft werden können, sondern um formlose, mündliche Anfragen zu bestimmten Sachverhalten. Diese Anfragen sind nicht sehr umfangreich und mit geringem Aufwand beantwortbar. Für Fragen, die nur mit einem beträchtlichen Zeitaufwand beantwortet werden können, gibt es das parlamentarische Instrument der Interpellation. Interpellationen werden schriftlich bis zur dritten Landtagssitzung nach deren Überweisung beantwortet, also erst nach mehreren Monaten.

Regierung Adrian Hasler will keine Kontrolle durch Abgeordnete

In Verkennung der verfassungsmässigen Rechte und Pflichten von Landtagsabgeordneten vertritt die Regierung die Auffassung, dass Amtsstellen gegenüber Abgeordneten keine Informationspflicht und Abgeordnete keine weitergehenden Informationsrechte als andere Privatpersonen haben (Antwort auf eine kleine Anfrage des VU-Abgeordneten Günter Vogt vom 5. September 2017). Die Amtsleiter wurden von der Regierung sogar angewiesen, den Amtsweg über die jeweiligen Ministerien zu nehmen. Das heisst, eine Auskunft an einen Abgeordneten macht immer den Umweg über die Regierung.

Parlamentarisches Kontrollrecht

Damit der einzelne Abgeordnete sein Kontrollrecht (und nicht bloss sein Informationsrecht) auch wirklich wahrnehmen kann, muss er die Möglichkeit haben, direkt von der Landesverwaltung und den öffentlich-rechtlichen Betrieben, die im Wesentlichen im Eigentum des Landes stehen, Auskunft zu erhalten.

Nach Auffassung der Initianten darf das Kontrollrecht gegenüber der Landesverwaltung nicht durch die vorgesetzte Behörde, die Regierung, eingeschränkt werden. Würde man dies zulassen, wäre die Kontrolle des Landtages auf die Geschäftsführung der Regierung beschränkt. Dies würde der Verfassung und dem GVVKG widersprechen. Anfragen von Abgeordneten sind so rasch wie möglich zu beantworten (vgl. Informationsgesetz, Art. 33, Abs. 2). Für die Erteilung von Weisungen seitens der Regierung ist kein Platz.

Legislative am Gängelband der Exekutive?

Im März-Landtag wird sich herausstellen, ob auch noch weitere Abgeordnete die vorliegende Gesetzesinitiative unterstützen oder ob sich eine Mehrheit des Landtags am Gängelband der Exekutive wohlfühlt.

Die vorgeschlagene Regelung haben die Initianten übrigens dem Schweizerischen Parlamentsgesetz entnommen. Es handelt sich also um eine Regelung, die unserer direkten Demokratie mit starker parlamentarischer Kontrolle entspricht.

Kommentare

Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert