Gleich lange Spiesse in Sachen Kontrollen

Die liechtensteinischen Unternehmer beklagen sich immer wieder, dass sie in der Schweiz sehr oft kontrolliert würden. In Liechtenstein hingegen kontrolliere die Zentrale Paritätische Kommission (ZPK) hauptsächlich die einheimischen Betriebe anstatt die ausländischen Entsendebetriebe. Wie weit stimmt das?

Kontrollen in der Schweiz
Die Schweiz hat auf nationaler Ebene flankierende Massnahmen erlassen, um inländische Arbeitnehmende vor dem Risiko eines Lohn- und Sozialdumpings zu schützen. Dazu einige Zitate aus dem «Flankierenden Massnahmenbericht» vom 5. Mai 2015:

Kontrollprioritäten und quantitative Kontrollziele
Der Bund, die Sozialpartner und die Kantone haben auf nationaler Ebene folgende quantitative Ziele für die Kontrolle der Betriebe vereinbart: Jährlich sollen ca. 50% der entsandten Arbeiter, 50% der meldepflichtigen Selbständig-Erwerbenden, 3% der Schweizer Arbeitgebenden in Fokusbranchen (die man kennt) sowie 2% in den anderen Branchen kontrolliert werden(18/60). Damit wird insbesondere der Tatsache Rechnung getragen, dass das Risiko von Lohnunterbietungen bei Entsendungen höher ist als bei Schweizer Arbeitgebenden (7/60).

Ergebnisse der Kontrolltätigkeit der kantonalen tripartiten Kommissionen (TPK) und der paritätischen Kommissionen (PK) in der Schweiz: Im Jahr 2014 wurden die Lohn- und Arbeitsbedingungen von 32‘777 Entsendebetrieben, d.h. 41% der Meldungen von entsandten Arbeitnehmenden, kontrolliert (37/60). Im Berichtsjahr 2014 wurden rund 6% der Schweizer Arbeitsstätten durch die PK und die kantonalen TPK überprüft (21/60).

Kontrollen in Liechtenstein
Zitate aus der Antwort der Regierung zu meiner kleinen Anfrage vom letzten April-Landtag:
«Bei 436 inländischen Betrieben, welche einem AVE GAV unterliegen und Mitarbeiter beschäftigen und somit grundsätzlich zu kontrollieren sind, wurden 2015 demzufolge 13.5 % durch die ZPK kontrolliert. Eine entsprechende Analyse (bei Entsendebetrieben) ist nur mit sehr grossem Aufwand machbar. Somit wurden 2015 höchstens 13.7% durch die ZPK kontrolliert unter der Prämisse (Annahme), dass alle Entsendebetriebe einem AVE GAV unterlägen. Die Vollzugskosten für Entsendebetriebe betrugen 73.620 Franken.» Kontrollen im 2014: FL-Betriebe 146; Entsendebetriebe aus CH und EU 125 (Quelle Volksblatt, 10.05.16)

Fazit:
Im Gegensatz zu Liechtenstein legt die Schweiz den Fokus der Kontrollen auf die ausländischen Betriebe und zwar im Verhältnis 50 : 3, d.h. es werden 50 Entsendete und lediglich zwei resp. drei Schweizer Arbeitgeber avisiert. Unsere ZPK hingegen kontrolliert mehr einheimische wie ausländische Betriebe. Das ist eine Schikane für einheimische Betriebe und unnötiger EU/EWR-Gehorsam. Nach meiner Ansicht muss die ZPK ebenfalls wie die Schweizer Kontrollorgane hauptsächlich ausländische Entsendebetriebe kontrollieren, denn dort kommt das Problem von Lohndumping und Schwarzarbeit. Die einheimischen Betriebe sind gefälligst vermehrt in Ruhe zu lassen.

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