Hochspannungsleitung

Der Landtag beschäftigte sich im Dezember mit dem Enteignungsverfahren betreffend die Grundstücke, über welche die bestehende Hochspannungsleitung in Balzers geführt ist. Nach einer intensiven Debatte hat er das eingeleitete Enteignungsverfahren unterbrochen und die Regierung beauftragt, Verhandlungen über eine Verlegung der Hochspannungsleitung Balzers im Sinne der Landtagsdebatte vom 1. 12. 2022 mit der Schweiz zu führen und dem Landtag regelmässig im nichtöffentlichen Landtag Zwischenbericht zu erstatten.

Wie kam es soweit?
Bereits im Jahr 2005 hat die Gemeinde Balzers der Rechtsvorgängerin der Swissgrid mitgeteilt, dass sie nicht bereit sei, die im Jahr 2021 auslaufenden Durchleitungsrechte zu verlängern. Die in der Folge von Swissgrid vorgelegten Lösungsvorschläge waren allesamt Minimalvarianten, die keine wesentliche Entlastung für Balzers bringen. Es liegen somit bis zum heutigen Tag keine mehrheitsfähigen Alternativen vor. Daraufhin hat Swissgrid bei der Regierung im März 2021 beantragt, dass die Regierung eine Einigungsverhandlung zwischen Swissgrid und den betroffenen Grundeigentümern anberaume. Die Swissgrid beantragte auch, dass die Regierung versuchen solle, eine Vereinbarung mit den Grundeigentümern zu finden, damit die Hochspannungsleitung weiterbetrieben werden kann. Nur für den Fall, dass keine Einigung erzielt werden könne, beantragte die Swissgrid, die (teilweise) Enteignung in der Form der Einräumung einer Dienstbarkeit einzuleiten und dazu dem Landtag einen entsprechenden Bericht und Antrag vorzulegen.

Die Regierung versuchte jedoch gar nicht erst, eine beidseitig akzeptable Vereinbarung zwischen Swissgrid und den Grundeigentümern zu suchen. Sie organisierte einzig eine Informationsveranstaltung in Balzers, an der die Regierung ihre Position darlegte und die Bedeutung der Hochspannungsleitung hervorhob. Die Anliegen der Balzner Bürger wurden nicht gehört. Auch ignorierte die Regierung den Antrag von Swissgrid, Einigungsverhandlungen mit den Grundeigentümern zu führen. Stattdessen legte sie dem Landtag einen Bericht, aber keinen Antrag vor.

Der Landtag hat die Versäumnisse der Regierung erkannt und diese beauftragt, zeitnah Verhandlungen über eine Verlegung der Hochspannungsleitung Balzers mit der Schweiz zu führen. Interessant ist, dass erst nachdem der Landtag klar zu erkennen gab, dass er einer Enteignung und den vorliegenden Voraussetzungen nicht zustimmen wird, die Regierung offen für Anträge war. Kurz davor wurde noch argumentiert, dass dem Landtag bei solch einem Verfahren kein Antragsrecht zustehe, was falsch ist und nachgewiesenermassen auch nicht der langjährigen Praxis entspricht. Der Landtag hat in diesem Fall gute Arbeit geleistet, was man vor der Regierung nicht behaupten kann.

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