Justiz aus einer Hand – gewissermassen…

Im Oktober-Landtag stand die Wahl eines Mitglieds der Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten
(VBK) an. Grund für die nötig gewordene Nachwahl war, dass der Vizepräsident der Beschwerdekommission, Martin
Gassner, aus nicht bekannten Gründen kurzfristig zurückgetreten war. Von der FBP zur Wahl vorgeschlagen wurde
Christine Reiff-Näscher, die seit 2007 juristische Mitarbeiterin der Kanzlei Seeger Frick&Partner ist. Auch wenn an der
Qualifikation von Christine Reiff-Näscher nichts auszusetzen war und auch nicht zur Debatte stand, war der FBP-Vorschlag insofern mehr als delikat, weil bereits zwei Personen aus der gleichen Kanzlei ordentliche Mitglieder in übergeordneten Instanzen sind.
Rechtsanwältin Marion Seeger, Partnerin der Kanzlei Seeger Frick&Partner, ist seit 2017 stellvertretende Präsidentin des Verwaltungsgerichtshofes, also der nächsthöheren Instanz. Das ist aber noch nicht alles: Rechtsanwalt Hilmar Hoch, ebenfalls Partner der Kanzlei Seeger Frick&Partner, ist seit 2018 Präsident des Staatsgerichtshofes. Als Abgeordneter habe ich im Landtag vor der Wahl meine Bedenken geäussert, da bei der Wahl von Christine Reiff-Näscher die wohl einmalige Situation eintreten würde, dass der gesamte Instanzenzug mit Personen besetzt ist, die in der gleichen Kanzlei zusammenarbeiten, also gewissermassen Justiz aus einer Hand angeboten wird.

Glaubwürdigkeit des Instanzenzugs?
Vorliegend ging es mir nur darum, dass die Glaubwürdigkeit eines gerichtlichen Verfahrens gewahrt bleibt.
Jeder kann mal von einer Verwaltungsentscheidung betroffen sein. Wenn Sie mit einer Verwaltungsentscheidung nicht einverstanden sind, können Sie Beschwerde bei der VBK einlegen.
Über diese Beschwerde wird dann u.a. unter Mitwirkung von Frau Christine Reiff-Näscher als eines von zwei rechtskundigen Mitgliedern der VBK entschieden.

Gretchenfrage zur Glaubwürdigkeit stellen
Sollte Ihre Beschwerde bei der VBK nicht erfolgreich sein, können Sie die Sache an den Verwaltungsgerichtshof (VGH) weiterziehen. Dort wird die Sache unter Mitwirkung oder Vorsitz von Frau Marion Seeger, Vizepräsidentin des VGH, entschieden. Wenn Sie mit der Entscheidung des VGH Ihre verfassungsmässig garantierten Rechte nicht gewahrt sehen, können Sie die Sache dem Staatsgerichtshof (StGH) vorlegen. Dort entscheidet dann Rechtsanwalt Hilmar Hoch als Präsident des Staatsgerichtshofes. Sie können selbst darüber entscheiden, ob die Glaubwürdigkeit gegeben ist, wenn fast alles aus einer Kanzlei kommt.

Mehr politische Weitsicht erwartet
Persönlich hätte ich nicht nur von der Regierung und den staatstragenden Regierungsparteien mehr politisches Gespür und Weitsicht erwartet. Vor allem ist enttäuschend, dass der StGH-Präsident Hilmar Hoch als Hüter der Verfassung und einer unabhängigen Justiz eine solche Konstellation zulässt und die Glaubwürdigkeit der Justiz aufs Spiel setzt. Christine Reiff-Näscher wurde schliesslich mit 17:8 Stimmen in die VBK gewählt.

Mein kritisches Votum vor der eigentlichen Abstimmung im Landtag und die Wahl von Christine Reiff-Näscher wurden
von den beiden Parteizeitungen nicht kommentiert.

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