Kostenbefreiung bei Schwangerschaft

Nach geltendem Krankenkassengesetz sind nur spezifische Mutterschaftsleistungen von der Kostenbeteiligung befreit. Sämtliche Komplikationen, ob vor oder nach der Geburt, gelten als Krankheit und unterliegen daher der Kostenbeteiligung. Treten Komplikationen beim Kind auf, ist die Mutter erst ab der 10 Woche nach der Niederkunft von einer Kostenbeteiligung für das Kind befreit.

Frauen sollten meiner Ansicht nach ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zehn Wochen nach der Niederkunft von der Kostenbeteiligung (Franchise, Selbstbehalt, Spitalkostenbeitrag) auf den allgemeinen Leistungen bei Krankheit befreit werden. Wenn die Regierung bis zur zweiten Lesung nicht mit einem entsprechenden Antrag aufwartet, werde ich einen Gesetzesantrag einbringen, er ist bereits vorbereitet in der Schublade.

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