Krankenkasse: Unnötige Verwaltungskosten

Bei der Krankenkassenrevision stehen freiwillige Franchisen (Kostenbeteiligung) bis zu 3500 Franken zur Diskussion. Wer eine hohe Franchise wählt, kommt in den Genuss von billigeren Prämien, bezahlt dafür aber eine höhere Eigenleistung.

Eine Massnahme also, welche die Eigenverantwortung und das Kostenbewusstsein der Versicherten stärkt. Diese wiederum fördert prophylaktische (gegen Krankheit vorbeugende) Denkanstösse, die beim Versicherten die eigene ganzheitliche Gesundheits-Betrachtung wecken sollen. Die genetischen Erbanlagen eines Menschen sind ein Teil, die Lebensweise der andere Teil der Gesundheit. Das daraus entstehende Gesamtrisiko beeinflusst die Gesundheit wesentlich. Eine Steigerung des Kostenbewusstseins könnte vermehrt dazu beitragen, gewisse Dinge zu lassen oder aber auch zu tun, um möglichst nicht krank zu werden. Krank werden mindert die Lebensqualität und kostet Geld.

Solange die Arztrechnungen die Höhe der Franchise nicht überschreiten, würde die Krankenkasse eigentlich gar nicht gebraucht, weil der Patient die Kosten ohnehin zu hundert Prozent selbst trägt. Deshalb beanspruchen sehr viele Versicherte, die eine Variante mit günstigen Prämien und hoher Franchise wählen, oft über Jahre keine Krankenkassenleistung.

In diesen Fällen wäre es am rationellsten, wenn der Patient die Rechnungen bis zur Höhe der Franchise direkt an den Arzt bezahlen würde, anstatt die Krankenkasse dazwischen zu schalten. Natürlich auf freiwilliger Basis. Die teuren und völlig unnötigen administrativen Umtriebe der Krankenkasse führen zu höheren Prämien ohne jeglichen medizinischen Nutzen. Ein sinnloser Leerlauf, dass der Arzt die Rechnung an die Krankenkasse einreicht, diese dann den Arzt bezahlt, die Krankenkasse ihrerseits wiederum eine neue Rechnung erstellt und an den Patienten schickt, welcher dann die Rechnung wiederum an die Krankenkasse bezahlen muss.

Die Krankenkassenrevision sieht neu gut verständlich geschriebene Rechnungen im Klartext vor. Dadurch kann auch der Laie die Rechnung selber kontrollieren. Schliesslich weiss der Patient besser als die Krankenkasse, was gemacht wurde.

Es wäre von Vorteil, wenn mit der Krankenkassenrevision eine freiwillige Direktzahlung der Arztrechnung ermöglicht würde. Dadurch hätte die Krankenkasse keine Umtriebe, solange die Arztrechnungen während eines Kalenderjahres die Franchise nicht überschreiten. Wenn die Arztrechnungen die Franchise überschreiten, dann muss selbstverständlich die Krankenkasse den die Franchise und den Selbstbehalt übersteigenden Betrag bezahlen.

Um dem Kostenverursacherprinzip gerecht zu werden, müsste denjenigen Versicherten einen Unkostenbeitrag verrechnet werden, die Rechnungen der Krankenkasse schicken oder schicken lassen, wenn die Franchise noch nicht überschritten wird. Solange Rechnungen die Franchise nicht überschreiten, müssen diese wie bisher ohnehin selbst bezahlt werden. Ob an die Krankenkasse oder an den Arzt eingezahlt wird, ist belanglos. Wozu sinnlos zusätzlich Krankenkassenpersonal beschäftigen? Wenn‘s jemand will, ok, aber gegen einen Unkostenbeitrag. Eine unnötige Belastung der Krankenkasse würde somit direkt vom Verursacher und nicht mehr von der Allgemeinheit über die Prämien bezahlt werden. Eine direkte Bezahlung wäre um diesen Unkostenbeitrag günstiger.

Im Weitern sollten an die Krankenkasse nachgereichte Rechnungen, die unterhalb der Franchise lagen und vom Patient direkt bezahlt wurden, gleich behandelt werden, als ob die Zusatzversicherung OKP Plus abgeschlossen gewesen wäre. Also eine Befreiung von der OKP-Plus Prämie bis zur Höhe der gewählten Franchise für die direkt an den Arzt bezahlten Rechnungen. Näheres dazu im folgenden Beitrag von Erich Hasler.

Diese Erweiterung im Krankenkassengesetz könnte nebst den erwähnten Vorteilen zu günstigeren Prämien führen. Eine Nutzung soll freiwillig, das gewohnte System soll parallel dazu erhalten bleiben. In der KVG-Revision ist diese Möglichkeit nicht vorgesehen.

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