KVG-Revision: Besser als ihr Ruf

Hauptziele der KVG-Revision sind, einerseits durch mehr Eigenverantwortung die übermässige Nutzung von Gesundheitsdienstleistungen zu dämpfen und anderseits die Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit der abgerechneten, ärztlichen Leistungen besser zu kontrollieren und damit zu drosseln.

Solidarität ist gewährleistet

Für die 20- bis 64-jährigen ist die Kostenbeteiligung höher als für die über 64-jährigen. Dazu kommt, dass die aktive Generation Prämien zahlt, was vor allem den über 60-jährigen zu Gute kommt. Solidarität in grossem Umfang wird auch über das Umlageverfahren der AHV ausgeübt. Die AHV-Abgaben belasten die heutige und vor allem die zukünftige, aktive Generation gegenüber früher stärker, weil das Verhältnis von Erwerbstätigen zu Nicht-Erwerbstätigen immer schlechter wird. Ein weiterer solidarischer Ausgleich erfolgt mit Steuergeldern: Der Staat zahlt mit Steuergeldern knapp die Hälfte (81,7 Mio.) der gesamten Gesundheitskosten (2014). Dies ist für die Subventionierung der Krankenkassen mit CHF 51,7 Mio., der Spitäler mit CHF 23,9 Mio., der Prämienverbilligungen mit CHF 4,4 Mio. und mit CHF 0,13 Mio an den Krankenkassenverband.

 Kontrolle der Leistungserbringer verbessert

Mit der von der du-Fraktion gewünschten Übernahme des Tarifsystems «Tarmed» wird es möglich sein, Überarztungen festzustellen und zu unterbinden. Der Tarmed kostet übrigens den Staat keinen Rappen. Dies im Unterschied zum eigenen Arzttarif, der bereits Hunderttausende verschlungen hat. Mit einer von der du-Fraktion eingebrachten Gesetzesänderung wird zudem das «Preiskartell» der Ärzte durchbrochen. Mit dem neuen Gesetz kann mit dem Arzt ein tieferer Preis ausgehandelt werden. Dies ist bei frei wählbaren, höheren Franchisen ein Vorteil, der bis anhin nicht vorhanden war. Die OKP-Verträge sind verbessert worden, allerdings nicht im Umfang wie es die du-Fraktion wünschte.

Vorteile überwiegen

Der KVG-Revision habe ich zugestimmt, obwohl meines Erachtens weitere Optimierungen möglich gewesen wären. So wurde zum Beispiel einer meiner Anträge – die Kostenbefreiung bei Mutterschaft nach schweizerischem Vorbild – nicht übernommen. Mit der Umsetzung der KVG-Revision werden, wenn auch nicht alle gewünschten, aber doch einige Bestimmungen wesentlich verbessert.

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