Medizinische Fortpflanzungsmethoden

Die medizinisch unterstützte Fortpflanzung beeinflusst die menschlichen Beziehungen, das Verhältnis der Generationen zueinander und die öffentliche Ordnung. Deshalb ist eine spezifische Gesetzgebung notwendig, die in Liechtenstein aber komplett fehlt.

Es muss festgelegt werden, wie weit medizinische Fortpflanzungsmethoden ethisch vertretbar sind. Praktisch wie die Spermien-, die Eizellen- und die Embryonenspende, die Leihmutterschaft oder die Präimplantationsdiagnostik, sind entweder zuzulassen oder zu verbieten. Je nach Situation erweitern oder beschränken Rechte im Bereich der Fortpflanzung die persönlichen Freiheiten.

Bei einer natürlichen Befruchtung wird die Eizelle im Eileiter befruchtet und wandert dann in die Gebärmutter, um sich dort einzunisten. Die Verschmelzung geschieht in der Dunkelheit und exakter Temperatur in einer Umgebung mit Flüssigkeit, die auf diesen «Prozess» exakt abgestimmt ist.

Dagegen benutzt die medizinisch unterstützte Fortpflanzung zur Herbeiführung einer Schwangerschaft technische Methoden, ohne Geschlechtsverkehr, insbesondere die Insemination und die Invitro-Fertilisation (IVF). Eine Insemination liegt vor, wenn die Befruchtung im Körper der Frau stattfindet. Bei der IVF erfolgt die Befruchtung ausserhalb ihres Körpers mithilfe von Hormonbehandlungen und mikrotechnischen Verfahren. Gerade die letztere Methode birgt Gefahren für die Gesundheit des Kindes im späteren Alter. Immer häufiger greift der Mensch in einen Prozess ein, der für die Entstehung neuen Lebens zentraler nicht sein könnte: Die Befruchtung der Eizelle durch das Spermium. Es ist der Moment, in dem das Erbgut von Mutter und Vater verschmilzt.

Bei der IVF sorgen menschliche Hände mit Mikroskop, Petrischale und Pipette dafür, dass es zur Befruchtung kommt, in einer Umgebung die von der natürlichen komplett abweicht. Studien konnten nachweisen, dass viele Jugendliche, die nach einer IVF-Behandlung zur Welt gekommen sind, schon früh Gefässprobleme haben. Diese können später einmal lebensbedrohlich werden. Im Inselspital Bern untersuchten Mediziner und Ärzte für die neuen Belege gesunde Jugendliche. Schon 2012 hatte sich in einer ersten Studie gezeigt, dass die Gefässe von Petrischalen-Kindern vorzeitig gealtert waren. Verschiedene Ultraschallmessungen ergaben, dass ihre Blutgefässe steifer waren und grössere Schwierigkeiten hatten, sich bei Sauerstoffbedarf und durch Medikamentengabe zu weiten, als bei natürlich entstandenen Kindern. Ausserdem waren gewisse Schichten der Gefässwand dicker als bei Kontrollprobanden, möglicherweise ein Zeichen für eine beginnende Gefässverkalkung.

GESETZLICHE GRUNDLAGE FEHLT

In Liechtenstein fehlt eine Vorgabe für den Umgang mit den medizinischen Fortpflanzungsmethoden. Es ist an der Zeit, dies zu ändern. Eine Ergänzung in der Verfassung böte die Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzes. Folgend aufgeführte Absätze könnten in die Verfassung einfliessen:

  • Der Staat verhindert auf gesetzlichem Wege den Missbrauch der Fortpflanzungsmedizin und der Gentechnologie.
  • Genetische und leibliche Mutter ist dieselbe Person.
  • Jede Person hat das Recht auf Zugang zu Daten ihrer Abstammung.
  • Der Staat schützt das Kindeswohl, die Menschwürde und die Persönlichkeit.
  • Vom Gesetz zugelassene medizinische Fortpflanzungsmethoden dürfen nur in medizinisch diagnostizierten Fällen bei Paaren angewandt werden.

Das ethische Grundproblem der IVF liegt darin, dass ein Kind nicht auf natürliche Art und Weise gezeugt, sondern im Labor durch technisches Handeln «hergestellt» wird. Daraus ergeben sich weitere ethische Probleme:

Herstellen von sogenannten überzähligen Embryonen, Einfrieren von Embryonen, Selektion, Fremdspenden von Ei- und Samenzellen, Leihmutterschaft, Designerbabys, Klonen, kommerzielle Verwertung von Embryonen, Gesundheitsrisiken, Handel mit ungeborenem Leben und vieles mehr.

Es ist an der Zeit, die Verfassung der neuzeitlichen Entwicklung anzupassen.

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