Neues Gesetz für mehr Staatsausgaben? Nein!

Die Freie Liste reichte ein Postulat zur Festigung der Zielerreichung der internationalen Humanitären Zusammenarbeit und Entwicklungshilfe ein. Die Behandlung fand in der Aprilsitzung des Landtages statt. Ziel der Weissen: Per Gesetz auf hohem Niveau die Mindesthöhe der Spendengelder aus Steuereinnahmen festzulegen.

Liechtenstein ist bereits ein Musterknabe: 2012 gehörte Liechtenstein weltweit zu denjenigen 5 Staaten, die sogar mehr als 0,7% des Bruttonationaleinkommen (BNE) (entspricht 23.7 Mio.) für die Entwicklungshilfe ausgegeben haben. Pro Bewohner, ob jung oder alt, sind dies 640 Franken! Wohlgemerkt, dies in einer Zeit, in der die Ausgaben reduziert werden müssen, weil die Staatseinnahmen und das Bruttonationaleinkommen gesunken sind und noch weiter zu sinken drohen.

Die Freie Liste wollte die Höhe des Beitrages gar gesetzlich verankern und damit der Regierung und dem Landtag keinen Spielraum mehr lassen, über vertretbare Beiträge zu befinden. Zum Vergleich (2013): Die Schweiz gab knapp 0,47 des BNE, Deutschland 0,38% des BNE und Österreich nur gerade 0,27 des BNE für die Entwicklungshilfe aus. (Liechtenstein 0,75% im 2012!).

Zu unser aller Überraschung fand die Freie Liste sogar Unterstützung für ihr Postulat. Vertreter der VU (Karin Rüdisser-Quaderer, Frank Konrad, Peter Büchel und Judith Oehri) stimmten für die Überweisung des Postulats.

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