OKP plus-Versicherte sind die Dummen

Zurzeit haben ca. 20% der Krankenversicherten im Land eine Zusatzversicherung, die ihnen die freie Arztwahl ermöglicht. Diese Zusatzversicherung ist unter der Abkürzung OKP plus bekannt. OKP plus-Versicherte können jeden beliebigen Arzt diesseits und jenseits des Rheins aufsuchen, und die Krankenversicherung übernimmt die Kosten.

Vermutlich glauben viele, dass Versicherte mit freier Arztwahl höhere Kosten verursachen als jene mit eingeschränkter Arztwahl. Weit gefehlt! Gemäss Beantwortung der du-Interpellation zum TARMED verursacht die Gruppe der OKP plus-Versicherten gar keine höhere Kosten, sondern vermutlich sogar geringere Kosten als die Gruppe der übrigen Versicherten. Für die Regierung ist der Sachverhalt nicht von Bedeutung, denn ihr geht es schlicht und einfach nur um die Beschränkung der Arztwahl und darum, dass mit OKP plus mehr Geld in die Krankenkassen gespült wird – Verursacherprinzip hin oder her. Die OKP plus-Versicherten sind also die Dummen: Sie zahlen höhere Prämien, verursachen jedoch geringere Kosten! Ein Grund dafür dürfte sein, dass die Ärzte auf der anderen Seite des Rheins in der Regel (immer noch) günstiger arbeiten als die hiesigen.

Mit der KVG-Reform werden jene, die Eigenverantwortung zu übernehmen bereit sind, eine höhere Franchise (Selbstbehalt) wählen. Trotzdem sollen sie nach den Vorstellungen der Regierung weiterhin für die freie Arztwahl monatlich nochmals CHF 40.- drauflegen. Ich meine, dass dies klar zu weit geht. Wer eigenes Geld für die Arztkosten in die Hand nimmt, soll den Arzt grundsätzlich frei wählen können.

Gemäss derzeit geltendem Gesetz ist es den Krankenkassen sogar verboten, die Arztkosten zu übernehmen, wenn ein Patient einen Nicht-OKP-Arzt aufsucht (Art. 18, Abs.2, KVG). Dieser Artikel ist nach meiner Auffassung mit der KVG-Reform abzuändern. Denn, wer gewillt ist, die Kosten im Tiefkostenbereich bis zu CHF 5‘000.- selbst zu tragen, soll nicht zusätzlich bei der Arztwahl ungebührlich eingeschränkt sein. Eine Zusatzgebühr von bis zu CHF 200.- für die freie Arztwahl lasse ich mir gefallen. Diese Zusatzgebühr soll jedoch nur dann zur Anwendung kommen, wenn die Franchise überschritten wird. Das heisst, jeder Grundversicherte kann den Arzt grundsätzlich frei wählen, muss jedoch erst bei der Inanspruchnahme der Krankenversicherung, d.h. wenn die Franchise überschritten wird, einen Zusatzbetrag, z.B. CHF 200.-, drauflegen. Mit einer solchen Regelung ist auch der Spagat zwischen Bedarfsplanung einerseits und freier Arztwahl andererseits geschafft.

Ich bitte OKP plus-Versicherte, die eine Änderung wie oben beschrieben befürworten wollen, sich bei mir zu melden.

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