Pensionskasse – Sanierung

Der Landtag wird die Sanierung der Pensionskasse im Herbst in zweiter Lesung behandeln. Ich werde folgende Abänderungs- oder Zusatzanträge einbringen.

a). Wird der für die Ausfinanzierung festgelegte Umwandlungssatz (5.45%)  und

b). der technische Zinssatz (3%) vom Stiftungsrat während der Sanierungszeit (10 Jahre) angehoben, muss die Pensionskasse die Differenz zu den festgelegten Ausfinanzierungsparametern  an den Staat samt Zinseszins zurückzahlen. *

c.) Die zur Sanierung festgelegten AG- und  AN-beiträge sind derart zu gestalten, dass nach Ablauf der Sanierung für alle Jahrgänge ein einheitlicher Beitragssatz besteht.*

d.) Bei der ersten Lesung habe ich den Vorschlag, eine Lohnobergrenze einzuführen, vorgebracht. Nicht mehr als das 3-fache der maximalen AHV-Rente soll in der Pensionskasse erreicht werden können. Die Regierung  hat den Vorschlag zur Kenntnis genommen, wird aber in der zweiten Lesung die 7-fache AHV-Rente als versicherbaren Höchstlohn (CHF 194‘833) vorschlagen. Ich werde in der zweiten Lesung für das 4-fache der maximalen AHV-Rente plädieren (wäre zurzeit CHF 111‘360.00 versicherbarer Höchstlohn.)*

Einem Darlehen gemäss Regierungsvorschlag an die Pensionskasse werde ich meine Zustimmung nicht geben. Für ein allfälliges Darlehen soll Art. 55 der Verordnung zum Gesetz über die Betriebliche Personalvorsorge gelten. Es sollte keine Sonderregelung eigens für das Staatspersonal geschaffen werden. Grundsätzlich sollte eine Kasse  Eigenkapital für 100% Deckung haben.

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