Recht auf Information und Transparenz

Im Jahre 1999 wurde das Informationsgesetz vollkommen überarbeitet. Dabei wurde vom bis dahin geltenden Geheimhaltungsprinzip mit Öffentlichkeitsvorbehalt auf das Öffentlichkeitsprinzip mit Geheimhaltungsvorbehalt übergegangen.

Mit anderen Worten: Staatliches Handeln muss offengelegt werden, soweit einer Offenlegung nicht überwiegende öffentliche und private Interessen entgegenstehen. Oberstes Prinzip ist also Transparenz. Das Gesetz ist natürlich auch auf die Gemeindebehörden anwendbar.

Nicht-tolerierbare Geheimniskrämerei

Sitzungen von Kommissionen, wie z.B. Ortsplanungs- und Gestaltungskommission, sind in der Regel nicht öffentlich. Das ist nicht zu beanstanden. Transparenz für den Bürger wird hergestellt durch die Pflicht der Behörden, über die Ergebnisse der Sitzungen zu informieren oder zumindest einem interessierten Bürger Einsicht in die Sitzungsprotokolle zu gewähren. Information ist unabdingbar für die Ausübung demokratischer Rechte. Wie aber meine Erfahrung in Eschen zeigt, tut sich die Gemeinde Eschen mit dem Öffentlichkeitsprinzip eher schwer.

Ein zentrales Anliegen des geltenden Informationsgesetzes ist, durch den Zugang zu Informationen der Verwaltung die freie Meinungsbildung der Bevölkerung und das Vertrauen in die Tätigkeit der Behörden zu fördern. Genau das Gegenteil wird mit der jetzigen Informationspolitik der Gemeinde Eschen erreicht!

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