Regierung gibt nur zögerlich Auskunft zur Flüchtlingspolitik

Der Verein Flüchtlingshilfe Liechtenstein betreut im Auftrag der Regierung Asyl- und Schutzsuchende im Rahmen einer Leistungsvereinbarung. Gegründet wurde er 1998 unter anderem von der Caritas Liechtenstein, dem Verein für eine offene Kirche sowie engagierten Privatpersonen aus dem Umfeld verschiedener Hilfswerke.

Text: Erich Hasler

UNKLARE ROLLENVERTEILUNG WIRFT TRANSPARENZFRAGEN AUF

Obwohl es sich bei der Flüchtlingshilfe Liechtenstein um einen eigenständigen Verein handelt, werden Anfragen an diese Organisation nicht von ihr selbst, sondern von der Regierung beantwortet. Diese Praxis wirft Fragen hinsichtlich der institutionellen Rollenverteilung und der Transparenz auf.

Nach dem Öffentlichkeitsprinzip und dem Informationsgesetz sind nicht dem Datenschutz unterliegende Informationen grundsätzlich zugänglich zu machen. Werden Informationen nur eingeschränkt oder verzögert bereitgestellt, kann dies das Vertrauen in staatliche Institutionen beeinträchtigen. Gerade vor dem Hintergrund der Forderung von Erbprinz :contentReference[oaicite:1]{index=1} nach einem hohen Vertrauen in die Institutionen gewinnt das Thema Transparenz zusätzlich an Bedeutung.

FEHLENDE DATEN ZU AUSLANDREISEN VON SCHUTZSUCHENDEN

Ein konkretes Beispiel liefert der Umgang mit Auslandreisen von Schutzsuchenden. Gemäss dem Faktenblatt zur Schutzgewährung (S-Status) müssen Auslandsabwesenheiten von mindestens einer Nacht sowohl der Flüchtlingshilfe als auch dem Ausländer- und Passamt gemeldet werden.

Auf die Kleine Anfrage vom 4. März 2026, wie viele Schutzbedürftige in den vergangenen zwei Jahren ins Ausland gereist sind – insbesondere auch in die Ukraine –, antwortete die Regierung, dass beim Ausländer- und Passamt keine entsprechenden Statistiken geführt werden.

OFFENE FRAGEN BEIM VOLLZUG DER REGELUNGEN

Das Fehlen solcher Daten wirft Fragen hinsichtlich der praktischen Umsetzung der bestehenden Meldepflichten auf. Laut Faktenblatt sollen Abwesenheiten regelmässig sowie stichprobenartig überprüft werden. Zudem ist vorgesehen, dass bei Abwesenheiten von mehr als 15 Tagen die finanziellen Leistungen eingestellt werden.

Ohne eine systematische Erfassung der Abwesenheiten bleibt jedoch unklar, inwieweit diese Regelungen tatsächlich konsequent angewendet werden. Ob daraus Vollzugslücken entstehen, lässt sich auf Basis der vorliegenden Informationen nicht abschliessend beurteilen – es besteht jedoch Klärungsbedarf.

EWR-LAND NORWEGEN HAT DIE FLÜCHTLINGSPOLITIK VERSCHÄRFT

Reisen in die Ukraine nur noch sehr eingeschränkt möglich

In Norwegen unterliegt die Reisefreiheit für Personen mit vorübergehendem kollektivem Schutz (analog zu unserem Schutzstatus S) seit Juli 2024 strengen Beschränkungen, insbesondere was Reisen in die Ukraine betrifft.

RÜCKKEHR IN DIE UKRAINE SIGNALISIERT, DASS KEIN SCHUTZBEDÜRFNIS MEHR IN NORWEGEN BESTEHT

Es gilt der Grundsatz, dass es Personen mit diesem Schutzstatus im Allgemeinen nicht gestattet ist, in die Ukraine zu reisen. Reisen in die Ukraine können dazu führen, dass die norwegische Ausländerbehörde (UDI) den Schutzstatus widerruft. Die Logik dahinter ist, dass eine Rückkehr signalisiert, dass kein Schutzbedürfnis in Norwegen mehr besteht.

Ausnahmen für Reisen in die Ukraine sind nur in absoluten Ausnahmefällen und mit triftigem Grund zulässig, wie z. B. der Besuch eines schwerkranken engen Verwandten oder die Teilnahme an einer Beerdigung in der Kernfamilie.

NORWEGEN HAT 14 WESTLICHE OBLASTE ALS SICHER DEKLARIERT

Norwegen hat nicht nur die Reisefreiheit von Ukraine-Flüchtlingen verschärft, sondern zusätzlich auch mehrere Oblaste (Regionen) als sicher erklärt. Seit Januar 2025 gelten insgesamt 14 Oblaste der Ukraine als sicher. Geflüchtete aus diesen Gebieten erhalten keinen automatischen kollektiven Schutz mehr, sondern müssen ein individuelles Asylverfahren durchlaufen, bei dem die Hürden deutlich höher sind.

Die Ukraine ist etwa 2500 Mal grösser als Liechtenstein. Die Distanzen sind enorm. Zum Vergleich: Vaduz ist von der Stadt Lwiw (vormals Lemberg) im Westen  der Ukraine in etwa gleich weit entfernt wie Lwiw von Donezk im Osten der Ukraine.

Das von Norwegen eingeführte Regime ist auf keine wahrnehmbare Kritik gestossen und offensichtlich in Einklang mit internationalen Verträgen.

EINGESCHRÄNKTE REISEFREIHEIT ALS MÖGLICHE OPTION FÜR LIECHTENSTEIN?

Die Regierung verweist darauf, dass Reisen in die Ukraine häufig familiären Gründen dienen, etwa der Pflege von Angehörigen oder dem Besuch von Familienmitgliedern im Kriegsgebiet. Gleichzeitig besteht jedoch keine Pflicht, solche Reisen im Einzelfall zu begründen.

Von einer Einschränkung der Reisefreiheit analog Norwegen sieht die Regierung derzeit ab, weil Reisen in die Ukraine – notabene das Land, aus dem die Personen geflüchtet sind – nach Auffassung der Regierung die Rückkehrfähigkeit und -bereitschaft der Personen fördert.

Allerdings setzt die Regierung neuerdings mit der Abänderung des Asylgesetzes stärker auf eine Integration der Ukraine-Flüchtlinge im Land, was in einem gewissen Spannungsverhältnis zur angestrebten Rückkehrbereitschaft steht (siehe Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Asylgesetzes).

Angesichts der im regionalen Vergleich hohen Zahl aufgenommener Schutzsuchender und der fehlenden Möglichkeit, eine Obergrenze für Schutzgesuche festzulegen, gewinnt der konsequente Vollzug bestehender Regelungen an Bedeutung. Dazu zählen insbesondere die Überprüfung von Auslandsabwesenheiten sowie gegebenenfalls auch Massnahmen, die die Attraktivität des Landes für Schutzsuchende verringern.

Nächster Artikel

Kommentare

Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert