Schatten der Abzockerinitiative

Die Abzockerinitiative wurde in der Schweiz nicht zuletzt deswegen angenommen, weil die grosse Mehrheit der schweizerischen Bevölkerung gemerkt hat, dass bezüglich Saläre die Relationen in den Teppichetagen der grossen Firmen aus den Fugen geraten sind und die Manager die Bodenhaftung verloren haben. Gerade Publikumsgesellschaften haben sich in den letzten Jahren immer mehr zu einem Selbstbedienungsladen der Führungsriegen entwickelt. Exorbitante Saläre werden nicht mit Ergebnissen und Leistung gerechtfertigt, sondern durch Vergleiche mit den Löhnen von CEO›s anderer Firmen, die angeblich auch so viel verdienen. Als ob dies eine Rechtfertigung sein könnte!

Lange Zeit wusste man nicht, wie die Abzockerinitiative in der Schweiz umgesetzt werde. Auch die LLB-Verantwortlichen wussten es nicht (s. LLB Geschäftsbericht 2012, S. 74). Die LLB-Verantwortlichen und die Regierung müssen jedoch erleichtert gewesen sein, als sich im Herbst 2013 herausstellte, dass ausländische Firmen, die an der schweizerischen Börse kotiert sind, von der schweizerischen «Verordnung gegen übermässige Vergütungen» nicht erfasst sind (vgl. LLB Geschäftsbericht 2013, S. 88). Der Regierungschef als Vertreter des Hauptaktionärs ist somit von der Pflicht entbunden, bei der GV eine klare Stellung zu beziehen und die Vergütungen des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung abzusegnen. Das passt natürlich besser in die hiesige, «eng vernetzte» Polit-Landschaft, wo die Regierungsparteien den Verwaltungsrat mit Personen der gleichen Couleur besetzen und die Regierung sich hinter Gesetzen und Eignerstrategien verschanzen kann!

Es ist kein Zufall, dass sich die LLB im Jahr 2013 mit Hilfe teurer externer Berater ein neues Vergütungsreglement zurechtgelegt hat. Das neue Vergütungsreglement, das auf einen Vergleich des LLB-Ergebnisses mit den Ergebnissen von ca. 30 Schweizer Banken abstellt, sollte jeder Kritik und auch den neuen Regulierungen der Abzockerinitiative standhalten. Nun, so ganz über jeder Kritik erhaben, wie die LLB-Verantwortlichen meinen, kann das Vergütungsreglement nicht sein, wenn ein schlechtes Konzernergebnis, wie es 2013 erreicht wurde, bereits 100% Zielerreichung bedeutet. Oder werden die «Sonderfaktoren», die in den letzten Jahren die schlechten Ergebnisse jeweils verursachten, einfach ausgeklammert?

Gerade der von den LLB-Verantwortlichen angestrengte Vergleich mit Schweizer Banken bestärkt die du-Fraktion darin, dass das neue Steuergesetz in grundsätzlichen Punkten geändert werden muss, denn Schweizer Bankinstitute zahlen in der Regel gegen 20% Steuern auf den Gewinn und nicht nur ein paar läppische Prozente! Entsprechend ist es höchste Zeit, dass auch liechtensteinische Finanzinstitute in Zukunft deutlich mehr als 10% Steuern auf den ausgewiesenen Gewinn bezahlen!

Dieses Ziel wird durch die neuen, von der Regierung mit den Verbänden «ausgehandelten» Steuergesetzänderungen bei weitem verfehlt. Die du-Fraktion lehnt solche «Nachbesserungen» ab.

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