Staatliche Pensionskasse: Ein Fass ohne Boden?

Im Jahr 2014 wurde das Volk an die Urne gerufen, um das 300-Millionen-Franken-Loch in der staatlichen Pensionskasse (SPL) zu stopfen. In derselben Abstimmung wurde auch das Leistungsprimat durch das Beitragssystem ersetzt, welches für das Gewerbe und fast alle anderen Betriebe seit jeher Anwendung findet.

Weil die finanzielle Lage der staatlichen Pensionskasse erneut aufgebessert werden soll, stellte die Regierung im Frühling dieses Jahres drei Varianten zur «nachhaltigen Ausrichtung» der SPL vor und wollte im Landtag ein Stimmungsbild abholen. Je nach Variante sollen erneut zwischen 185 und 253 Millionen Steuer-Franken in die staatliche Pensionskasse fliessen. Derweil der Sozialfonds, die Pensionskasse für das Gewerbe, mit 1702 angeschlossenen Betrieben immer gut über die Runden kommt, hat die SPL schon wieder Finanzierungsprobleme. Da fragt sich der Bürger schon, was das soll.

DAS WÜRDE AUCH DIE ARBEITNEHMER DES GEWERBES FREUEN

200 Millionen Franken für die staatliche Pensionskasse auf 20’000 Stimmbürger aufgeteilt ergibt pro Stimmbürger 10’000 Franken. Bei der SPL sind 4527 Personen versichert. Würde die Variante mit 253 Millionen umgesetzt, ergäbe dies pro Versicherten in der staatlichen Pensionskasse einen Zustupf von 55’887 Franken. Über solch ein Geschenk würden sich auch die 9015 Versicherten, die in der Pensionskasse für das Gewerbe versichert sind, freuen.

DER VOLKSWILLE IST ZU AKZEPTIEREN

Das zinslose Darlehen von 93 Millionen Franken an die SPL mit einem festgelegtem Rückzahlungsmodus war ein Bestandteil der Volksabstimmung im Jahr 2014. Im Bericht an den Landtag in diesem Frühjahr war die Rede davon, das Darlehen komplett abzuschreiben und der staatlichen Pensionskasse zu überlassen. Aus meiner Sicht kann weder die Regierung noch der Landtag über den Volkswillen hinweg der SPL das 93-Millionen-Darlehen schenken. Das kann nur das Volk mit einer erneuten Abstimmung.

UNGERECHTE UMVERTEILUNG

Die Pensionskassengesetze haben einen Konstruktionsfehler: Sie sind eine Schönwetterkonstruktion. Zur Festlegung der Rente werden zum angesparten Vermögen auch die total zu erwartenden Kapitalerträge für eine mittlere Rentenbezugsdauer eingerechnet. Nun, niemand kann die Kapitalerträge für die nächsten 25 Jahre verlässlich voraussagen, das ist reine Wahrsagerei. Sind die Zinsen tiefer als angenommen, fehlt der Pensionskasse Geld. Sind sie höher, kommt der Rentner zu kurz. Das System ist nicht gerecht. Es kann nicht sein, dass, wenn die Vermögen der Rentner weniger Erträge als die Annahmen hergeben, dann von den Vermögenserträgen der zahlenden Arbeitnehmer abgeschöpft wird. Dieses «entwendete» Geld fehlt später den heute noch zahlenden Versicherten für ihre Rente.

VARIABLE RENTE

Schon im Jahr 2016 habe ich mich für eine gerechte Rente eingesetzt. Selbst wenn einer Pensionskasse alle Einzahler davonlaufen, muss sie funktionsfähig bleiben und die versprochenen Renten auszahlen können. Das kann erreicht werden, wenn eine feste Rente entsprechend dem angesparten Kapital gesprochen wird, und die Erträge aus den Vermögen zur festen Rente dazu ausbezahlt werden. So gibt es keine Verlierer. Sind die Kapitalerträge aus dem gesamten Vermögen der Rentner hoch, ist auch der variable Rentenanteil entsprechend höher. Ist ein schlechtes Börsenjahr, dann ist der variable Rentenanteil entsprechend tiefer. Die Grundrente ist jedoch konstant gleich. Für Ausreisser auf dem Finanzmarkt, wie letztes Jahr sind, so wie heute auch, weiterhin Wertschwankungsreserven notwendig.

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