Staatsapparat aufstocken? Nein!

Im April-Landtag wurde die Interpellation der Freien Liste betreffend Gewässerschutz diskutiert. Seit 1977 muss für die Wasserentnahme aus Fliessgewässer oder dem Grundwasser für Bewässerungsanlagen bis 100 li/min eine Meldung und über 100 li/min eine Konzession eingeholt werden. Zuständig ist das Amt für Umweltschutz welches auch die Nutzung kontrollieren muss. Bislang informierte das Amt für Umweltschutz für die Bewässerung von landwirtschaftlichen Kulturen alle Landwirte mit einem Merkblatt über die gesetzlichen Vorschriften für einen Wasserbezug. Bis heute wurde keine übermässige Beanspruchung der Gewässerökologie durch die Landwirte festgestellt. Ein gutes Zeugnis für die Bauern. Die Regierung ist der Meinung, dass aufgrund der knappen Personalressourcen zurzeit nicht mehr gemacht werden könne und auch nicht dringlich sei. Nach Meinung der Freien Liste genügt die heutige Praxis jedoch nicht, das Gesetz werde von der Regierung so nicht vollzogen. Helen Konzett: «Die Regierung muss das Personal auf ein sinnvolles Niveau aufstocken». Da kann ich nur sagen: Für die Freie Liste kann der Staatsapparat nie gross genug sein!

Kommentare

Dieser Artikel hat noch keine Kommentare.

Kommentar hinterlassen

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert