Steuergelder für AHV-Rentner im Ausland

Der Staat bezahlt jährlich einen Staatsbeitrag aus den Steuereinnahmen an die AHV.

Soll dieser Staatsbeitrag vollständig an die in Liechtenstein wohnhaften Rentner zurückfliessen? Oder wollen wir den AHV-Staatsbeitrag mit den Rentnern im Ausland teilen? Haben im Ausland wohnhafte Pensionisten ein Anrecht auf Staatsbeiträge aus Liechtenstein?

Vorweg: Alle Personen, die AHV-Beiträge einzahlen oder eingezahlt haben, haben ein Recht auf diejenigen Leistungen der AHV, die aus den Beiträgen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer erzielt werden. Das ist klar. Aber haben die im Ausland lebenden Rentner ein Anrecht auf eine Pensions-Aufbesserung aus den Steuerabgaben der Liechtensteiner? Diese Frage stelle ich in den Raum.

Weit mehr als die Hälfte der Rentenbezüger wohnt im Ausland. Je nach Heimat- und Wohnort der ehemaligen Beitragszahler sind dort die Lebensunterhaltskosten erheblich kleiner als hierzulande.

Ein paar Zahlen: Im Jahr 2013 bezahlte die AHV 7428 Renten an Pensionisten in Liechtenstein und 12’286 Renten an Rentenbezüger im Ausland. Aufgrund des hohen Ausländeranteils flossen deshalb rund 20 Mio. vom AHV-Staatsbeitrag im Jahr 2013 postwendend an die im Ausland lebenden Rentner.

Anstatt 20 Mio. ins Ausland zu exportieren, hätte jedem AHV-Rentner in Liechtenstein im 2013 sein Jahreseinkommen um 2692 Franken aufgebessert werden können! Oder die Liechtensteiner hätten 20 Mio. Steuern weniger zahlen müssen! In den nächsten Jahren erhöhen sich die Rentenexporte aufgrund der vielen Beschäftigten aus dem Ausland. Wenn nichts gemacht wird, fliesst zukünftig noch mehr vom Staatsbeitrag ins Ausland.

In Anbetracht dieses Umstandes ist zu überlegen, ob und wie in Zukunft, anstatt via AHV, der heutige AHV-Staatsbeitrag auf einem anderen Weg zur Gänze den liechtensteinischen Rentnern zu Gute kommen könnte.

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