Teure Auswahlverfahren – ohne jede Gewähr!

Seit dem Inkrafttreten des Staatspersonalgesetzes müssen freiwerdende Amtsleiterstellen öffentlich ausgeschrieben werden. Dass damit dem Qualifikationsprinzip nachgelebt wird, ist jedoch keineswegs sichergestellt, wie jüngere Fehlbesetzungen zeigen. Auch die Beauftragung von (den immer gleichen) externen Personalberatungsfirmen gibt dafür keine Gewähr.

Bei der Neubesetzung der Amtsleiterstelle des Amts für Personal und Organisation hat die Regierung CHF 8‘100 für die externe Begleitung durch ein Personalselektions-Unternehmen ausgegeben. Dazu wurden zwei Kandidaten in ein Assessment geschickt, das rund CHF 19‘000 kostete (Beantwortung meiner Kleinen Anfrage vom 2.11.2016). Das Rennen machte dabei der bisherige Amtsleiter-Stellvertreter, der sich bereits vier Jahre zuvor für die gleiche Stelle beworben hatte. Damals wurde jedoch eine andere Person angestellt, die der Stelle jedoch – wie sich herausstellte – nicht gewachsen war. Assessments und der Beizug von externen Beratungsfirmen entpuppen sich somit als teure Alibiübungen, deren Ziel es wohl ist, keine Zweifel an der Neutralität des Auswahlverfahrens aufkommen zu lassen.

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