«Überalterung kostet»

Ein beachtlicher Teil der Pflegekosten wird heute aus Steuereinnahmen bezahlt. Die Finanzierung ist ein einkommensabhängiges Umlageverfahren. Mit einer gesetzlichen Pflegeversicherung analog zur Krankenkasse müssten alle den gleich hohen Beitrag leisten. Das wäre eine neue Institution und bedeutet weniger Solidarität.

Eine gesetzliche Pflegeversicherung entlastet zwar den Staatshaushalt, reduziert aber die Pflegekosten nicht, sondern lagert diese lediglich um. In der Schweiz wird die Allgemeinheit durch hohe Senioren-Kostenbeteiligung – also dem Zugriff auch auf deren Vermögen – entlastet. Eine Kostenbeteiligung im Altersheim mit ca. 111 von 360 Franken pro Tag würde auch mit der Pflegeversicherung bleiben, sonst würden die Prämien zu teuer. Versicherungen passen die Prämien den Ausgaben an.

Mit einer Finanzierung über die Lohnnebenkosten müssten die ausländischen Arbeitnehmer mit eingebunden werden und hätten einen Anspruch auf die Leistungen. Die Folge: Höhere Produktionskosten bei tieferen Löhne.

Die Überalterung schreitet fort, die Pflegekosten steigen an. Soll die Qualität der Altersversorgung bleiben, stellt sich zur Finanzierung die Frage, was ist besser: höhere Steuern, höherer Selbstbehalt, eine Kombination der beiden oder eine neue zusätzliche Versicherungsprämie?

Das jetzige System über die Steuereinnahmen und mit einer Kostenbeteiligung ist praktikabel. Je nachdem wie sich die Steuereinnahmen entwickeln, kann es sein, dass die Kostenbeteiligung höher wird. Wer sein Vermögen schützen will, kann bei vielen Anbietern eine Pflegeversicherung abschliessen.

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