Vergünstigte Krankenkassenprämie

Sollte in der zweiten Lesung dem Antrag stattgegeben werden, dass auf freiwilliger Basis die Versicherten den Arzt bezahlen, sollten die Benützer auch einen kleinen Vorteil haben.

Für Versicherte, die während eines ganzen Kalenderjahres sämtliche Rechnungen für die ambulanten Behandlungen selber einzahlen, ist es angebracht, die Krankenkassenprämien für das folgende Jahr geringfügig zu senken.

Schliesslich wurden Verwaltungskosten durch das Verhalten dieses Versicherten eingespart, dies wirkt sich positiv für alle Versicherten aus. Auch dann, wenn der Versicherte für seine geleisteten Zahlungen an den Arzt etc., eine Rückvergütung von der Krankenkasse erhalten hat. Wenn der Patient den Arzt selber bezahlt, muss die Krankenkasse den Anteil, der ihm zusteht, ausbezahlen. Zurzeit muss die Krankenkasse drei Aktionen ausführen, nämlich die Rechnung des Arztes begleichen und eine Abrechnung für die Rückvergütung an den Versicherten machen und den Betrag beim Versicherten einfordern. Das geht auch einfacher.

Mit einer Ermässigung von mindestens 1.5% auf die normale Prämie dürfte noch ein positiver Gewinn für die Krankenkasse und somit für die Allgemeinheit übrig bleiben, zumal die Verwaltungskosten bei 5% liegen.

Stationäre Behandlungen werden immer von der Krankenkasse bezahlt und bleiben deshalb unberücksichtigt.

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