Wahltaktisches Spiel – urlinke Politik

Erwerbs- und vermögensabhängige Krankenkassenprämie

Erst vor kurzem fand die Abstimmung zum Krankenversicherungsgesetz statt. Noch nicht einmal in Kraft getreten, will die Freie Liste (FL) das vom Volk verabschiedete Gesetz über den Haufen werfen und erwerbs- und vermögensabhängige Prämien einführen.

Die Freie Liste (FL) im Fahrwasser der Schweizer Sozialdemokraten
Die FL möchte die heutige Einheits-Krankenkassenprämie mit einer erwerbs- und vermögensabhängigen Prämie ersetzen. Im Mai 2003 verwarfen das Schweizer Volk mit einem Nein-Stimmenanteil von über 70% und sämtliche Stände die Gesundheitsinitiative der Sozialdemokratischen Partei der Schweiz. Die Initiative sah im Wesentlichen vor, die Krankenkassen nicht mehr über «Kopfprämien», sondern über einkommens- und vermögensabhängige Abgaben sowie über die Mehrwertsteuer zu finanzieren. Mit einiger Verzögerung kommen nun auch unsere hiesigen Sozialisten mit den praktisch gleichen Vorstellungen.

Gesundheitskosten in Liechtenstein
Die gesamten Einnahmen aus Erwerbs- und Vermögenssteuer (Landesanteil) lagen im Jahr 2014 bei 79.7 Mio. Alle stationären und ambulanten medizinischen Behandlungen im Jahre 2014 kosteten 190,2 Mio. Franken! Dazu kommt noch der Betriebsaufwand der Kassen mit 8,7 Mio.

Im Jahr 2014 bezogen in Liechtenstein 85% der Versicherten medizinische Leistungen. Im Durchschnitt verbrauchte jeder Versicherte für CHF 670 Medikamente und ging 8,2 Mal zum Arzt. Total entstanden Kosten von CHF 190,2 Mio. Daran ändert die Initiative der Freien Liste überhaupt nichts.

Das sozialistische Modell der Freien Liste
Die FL will das Vermögen für die Berechnung der Prämie mit einbeziehen. Bürger die Vermögen, wie Wohneigentum, zusammengespart haben, müssten für diejenigen zahlen, die nichts auf die Seite gelegt haben. Das ist ursozialistisches Gedankengut: Was andere mit harter Arbeit verdient haben, gehört allen!

Rentner wären von dieser Systemumstellung besonders betroffen. Kapitalbezug aus der Pensionskasse gilt in jenem Jahr, in dem das Kapital ausbezahlt wird, als Erwerb und davon ginge per sofort ein erheblicher Teil an die Krankenkasse. In den Folgejahren zählt dieses Geld zum Vermögen und führt so zu höheren Prämien. Auch ein Teil oder die ganze AHV-Rente würde in die Berechnung der Prämien mit einbezogen.

Folgen einer erwerbsabhängigen Prämie
Der Vorschlag der Freien Liste brächte anstatt Einsparungen höhere Kosten, die vom Bürger bezahlt werden müssen, weil erstens, die Eigenverantwortung geschwächt würde, zweitens der Verwaltungsaufwand zunähme – da die Krankenkasse über die Einkommens- und Vermögenssituation ihrer Versicherten informiert sein müsste, um die Prämien einzeln festlegen zu können, was neue Systeme und mehr Personal benötigt – und drittens, die Abkoppelung vom schweizerischen System endgültig besiegelt würde.

Bereits heute gibt’s Umverteilungen in grossem Stil von oben nach unten. Das von der FL gepredigte Argument «Der arme Arbeiter bezahle heute genau gleich viel an das öffentliche Gesundheitswesen wie ein Millionär» ist nicht korrekt. Zwar stimmt es, dass die Krankenkassenprämien unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der Versicherten erhoben werden. Mehrere Umverteilungsmassnahmen sorgen aber für eine soziale Abfederung:

Versicherte mit geringen Einkommen bekommen bis 60% Prämienverbilligung. Für Familien sind die Kinder bis 16 Jahre beitragsfrei. Die 16- bis 20-jährigen bezahlen die halbe Prämie. Pensionisten bezahlen eine reduzierte Selbstbeteiligung.

Im Jahr 2015 bezahlten die Versicherten selbst ca. CHF 95.4 Mio. Versicherungsprämien und 10,7 Mio. Kostenbeteiligung an die Gesamtkosten von 200.4 Mio. des Gesundheitswesens. Ca. 30 Mio. steuerten die Arbeitgeber dazu. Der Staatsbeitrag betrug CHF 70,6 Mio. Er wird aus den Steuereinnahmen bezahlt. Leute mit hohen Vermögen und Einkommen bezahlen bereits heute wegen der Steuer-Progression sehr viel mehr an die Krankenkasse als ein einfacher Arbeitnehmer. Die Finanzierung des Gesundheitswesens ist bereits heute solidarisch ausgestaltet. Die Reichen werden weit stärker belastet als weniger Bemittelte.

Die bereits vorhandene Möglichkeit der Prämienverbilligung wirkt doppelt sozial: Erstens kommen die Gelder den Personen in schwachen wirtschaftlichen Verhältnissen zugute und zweitens werden diese Mittel auch über progressive Steuereinnahmen von den Reichen finanziert.

Komplett falsche Berechnungen der Freien Liste
Die FL berechnete mit einem steuerpflichtigen Gesamterwerb von 2.1 Mia. die 4% Prämie. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die FL die Tatsache einfach vergessen hat, dass in der Vermögens- und Erwerbssteuer auch Steuererklärungen erfasst sind, hinter denen keine natürlichen Personen, sondern Firmen stehen. Die FL ignorierte somit 200 bis 300 Mio.

Beim Arbeitgeberbeitrag hat die FL einen weiteren Beweis ihrer mathematischen Inkompetenz abgeliefert. Wird der Arbeitgeberbeitrag weiter in unveränderter Höhe direkt an den Arbeitnehmer ausgeschüttet, dann kann er bei tiefen Löhnen höher als die Krankenkassenprämie sein. Wird er hingegen direkt an die Krankenkassen bezahlt, dann muss er irgendwie auf die Kassen verteilt werden, aber wie? Und wie sollen die Prämien der Grenzgänger festgelegt werden?

Die FL hat die 4% Lohnabzug ohne jedes Limit gerechnet. Sehr Reiche würden in diesem System dann hunderttausende Franken pro Jahr an Krankenkassenprämien bezahlen, vorausgesetzt natürlich, sie würden ihren Wohnsitz im Inland behalten. Für eine realistische Umsetzung müssten aber – übrigens wie in Deutschland oder Österreich – Obergrenzen für eine maximale Prämie bzw. ein maximales steuerbares Einkommen festgelegt werden. Dies würde den Beitrags-Prozentsatz jedoch für alle kräftig nach oben drücken.

Im Weiteren hat die FL die Administrationskosten der Krankenkassen in der Höhe von CHF 8 Mio. nicht berücksichtigt. Bei einkommensabhängigen Prämien bräuchte es einen «Reichtumsausgleich» zwischen den Krankenkassen, weil eine Versicherung mit reichen Prämienzahlern mehr Einnahmen hat, als eine Versicherung mit anderen. Das heisst, dass die Steuerdaten aller Versicherten erfasst und pro Kasse ausgewertet werden müssten. Das ist nicht nur ein grosser Aufwand, sondern auch ein Problem des Steuergeheimnisses.

Fazit:
Das heutige System enthält indirekt schon einkommensabhängige Prämien und Beiträge, und zwar in einem sehr starken Ausmass. Zudem ist das heutige System kompatibel mit freiwillig gewählten höheren Franchisen. Das von der FL vorgebrachte System ist nicht ansatzweise zu Ende gedacht und daher nicht vernünftig umsetzbar. Das Ergebnis dürfte sein, dass wie in Deutschland 14.6 % des Lohnes allein an die Krankenkasse abgeliefert werden müsste. Die FL hat eine so genannte «einfache Initiative» gewählt und will, dass andere ihre Idee zu Ende denken.

Die Gesundheitskosten sind in Liechtenstein sehr hoch und die daraus resultierende Prämie für viele ein hohe Belastung. Das Ziel muss sein, die Kosten zu senken. Eine Umverteilung wie die FL anstrebt, bekämpft die Ursachen nicht.

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