Warum das Gejammer über ungleich lange Spiesse?

Das Gejammer und Gezeter in den Landesparteizeitungen, wonach nicht nur das Gewerbe, sondern auch der liechtensteinische Gesundheitssektor gegenüber der Schweiz benachteiligt werde, bedarf einer Richtigstellung. Ohne die Schweiz in Schutz nehmen zu wollen, bedürfen solche unreflektierten Schlagzeilen seitens unserer Parteizeitungen einiger Ergänzungen.

Fakt ist, dass es 1938/39 einen Notenwechsel zwischen Liechtenstein und der Schweiz gab, in welchem die gegenseitige Freizügigkeit für ärztliche und zahnärztliche Leistungen vereinbart wurde, d.h. die Behandlungen durch einen Arzt im jeweils anderen Land wurden von den Krankenkassen anstandslos bezahlt. Von dieser Vereinbarung ist Liechtenstein im Jahr 2004, als die Bedarfsplanung für Ärzte festgelegt wurde, einseitig abgewichen. Gemäss den FBP/VU-Politikern war die Abweichung wegen des EWR unumgänglich. Allerdings gab es von Seiten Liechtensteins keinerlei Bemühungen, eine einvernehmliche Lösung mit der Schweiz zu finden.

Nicht unterschlagen werden sollte zudem der eigene liechtensteinische Arzttarif. Dieser sah über all die Jahre hinweg deutlich höhere Arzttarife für gleiche oder ähnliche Leistungen vor als der schweizerische Tarmed. Auch dies ist den Schweizern sauer aufgestossen. Obwohl der liechtensteinische Tarif überteuert war, zahlten die schweizerischen Krankenkassen jahrelang die von den liechtensteinischen Ärzten in Rechnung gestellten höheren Tarife.

Aber nach mehr als 10 Jahren hatte auch die von der Schweiz an den Tag gelegte Eselsgeduld ein Ende: Die einseitige Nichtbeachtung des Notenwechsels durch Liechtenstein (freie Arztwahl) und gleichzeitig der teurere liechtensteinische Arzttarif gaben den Ausschlag dafür, dass auch die Schweiz den Notenwechsel aufhob.

Herbert Elkuch und ich haben übrigens anlässlich der KVG-Revision einen Änderungsvorschlag eingebracht, der die weitgehend freie Arztwahl für die liechtensteinischen Versicherten gebracht hätte, ohne dass die Bedarfsplanung deswegen hätte aufgegeben werden müssen. Leider hat dieser Vorschlag weder beim Gesundheitsminister Pedrazzini noch den FBP/VU/FL-Abgeordneten Gehör gefunden.

Mit der Aufhebung des Notenwechsels hat sich die Schweiz sodann auch auf die strikte Anwendung des Territorialitätsprinzips besonnen, das in den nationalen Krankenversicherungsgesetzen hier wie drüben ja schon verankert ist. Während die Anwendung des Territorialitätsprinzips der Schweiz keine weiteren Probleme bereitet, sieht dies auf dieser Seite des Rheins schon anders aus. Denn aufgrund des kleinen Heimmarktes sind wir logischerweise mehr auf die Schweiz angewiesen als umgekehrt. So werden ab dem 30. Juni 2016 auch Laborleistungen, die in Liechtenstein ausgeführt werden, von den schweizerischen Kassen nicht mehr bezahlt. Eine Konsequenz davon ist, dass ein grösseres, liechtensteinisches Unternehmen für labormedizinische Untersuchungen Arbeitsplätze in die Schweiz auslagern wird.

Der zuständige Minister Pedrazzini lässt verlauten, dass er wegen der ungleich langen Spiesse derzeit in intensivem Kontakt mit den jeweiligen Behörden auf Bundes- und kantonaler Ebene sei. Nachdem unsere FBP/VU-Politiker den jetzigen, für Liechtenstein unbefriedigenden Zustand aktiv herbeigeführt haben, laufen diese nun den schweizerischen Behörden wieder hinterher, um Schadensbegrenzung zu versuchen. Wenn es dann noch heisst, dass man die historisch gewachsene, gemeinsame regionale Gesundheitsversorgung wieder in den Vordergrund stellen möchte, dann frage man sich, warum denn überhaupt von der alten Vereinbarung, dem Notenwechsel, abgewichen wurde?

Genauso gut könnte man ja absichtlich Porzellan zerschlagen, um es dann wieder zusammen zu kleben, und dann behaupten, das sei gute Politik. Wie wär’s, wenn VU und FBP weniger Geschirr zerschlagen und unsere Beziehungen zur Schweiz weniger strapazieren würden?

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