Warum ist unsere Krankenkasse so teuer?

Obwohl der Staat jährlich CHF 33 Mio. in die Krankenkassen einschiesst – was in der Schweiz nicht der Fall ist – ist die Krankenversicherung bei uns mindestens gleich teuer, wenn nicht teurer (kantonale Unterschiede).

Unterschied zur Schweiz
Mit der Revision des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) wird eine Stabilisierung der Gesundheitskosten angestrebt. Prämienerhöhungen soll entgegengewirkt werden.

In der Schweiz werden weniger Leistungen beansprucht, die Schweizer gehen weit weniger zum Arzt als die Liechtensteiner. Im Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag findet sich kein Anhaltspunkt, wieso diesseits und jenseits des Rheines ein derartig grosser Unterschied besteht. Unser Krankenkassensystem ist sehr ähnlich wie in der Schweiz aufgebaut, auch mit Tarifen, Franchisen und Selbstbehalten. Allerdings mit einem kleinen Unterschied: In der Schweiz ist das System des Tiers Garant weit verbreitet, das heisst der Versicherte schuldet dem Leistungserbringer die Vergütung der Leistung. Bei uns wird bis jetzt der Tiers payant angewendet, das heisst, die Versicherung vergütet dem Leistungserbringer die Leistung. Das ist ein greifbarer Unterschied gegenüber der Schweiz und möglicherweise auch eine Ursache für die höheren Gesundheitskosten hierzulande.

In der Summe viele kleine Rechnungen
Im Bereich der OKP fallen sehr oft Rechnungen mit kleinen Beträgen an. Die Hälfte der versicherten Personen benötigten 2014 pro Monat weniger als CHF 85 für ambulante Arztkosten und weniger als CHF 54 für Arzneikosten (Bruttoleistung). In Zukunft werden, sofern der Landtag zustimmt, Franchisen bis 3500 Franken gewährt. Wer eine hohe Franchise wählt, bezahlt weniger Prämie. Es wird viele Versicherte geben, bei denen über Jahre hinweg die Arztrechnungen die Franchise nicht übersteigen. In diesen Fällen muss der Versicherte sämtliche Kosten tragen. Es macht nun keinen Sinn, dass der Arzt diese Rechnungen der Krankenkasse schickt, die Krankenkasse diese einbezahlt und dem Versicherten weiterverrechnet. Der kostengünstigste Weg ist die direkte Bezahlung an den Leistungserbringer, so wie vielerorts in der Schweiz. Dadurch wird Verwaltungsaufwand, der bekanntlich mit den Prämien finanziert wird, reduziert.

Die Verwaltungskosten
Für die Krankenkassen ist das heute gängige, umständliche Prozedere kein Problem. Die anfallenden Kosten werden im folgenden Jahr ganz einfach mit einer Prämienerhöhung wieder eingezogen. Der Verwaltungsaufwand der Versicherer betrug im Jahr 2014 satte 5%.

Jede Rechnung, die an die Krankenkasse geschickt wird, verursacht zusätzliche Verwaltungskosten, welche über Prämien finanziert werden müssen!

Bezahlt der Patient den Arzt direkt, werden die (Verwaltungs-)kosten gesenkt ohne jegliche Einbusse bei der medizinischen Leistung, ohne Minderung der Behandlungsqualität und ohne dass jemand tiefer in die Tasche greifen müsste. Der Tiers Garant ist also ein Gegengewicht zum Haupthebel in dieser KVG-Revision, nämlich zur Erhöhung der Franchise und des Selbstbehaltes.

Kostenbewusstsein und Eigenverantwortung
Wenn der Arzt die Arztrechnung direkt an den Patient aushändigt oder zustellt und der Patient, bevor er bezahlt, die Rechnung kontrolliert, geht das Studium tiefer, als wenn von der Krankenkasse eine Abrechnung zum Einzahlen kommt. In der Schweiz würden ca. 70% der Rechnungen durch den Patienten kontrolliert und gelegentlich auch Fehler gefunden. Im Falle einer Unklarheit ist eine Nachfrage direkt beim Arzt einfacher, als der Umweg über die Krankenkasse, die vielleicht den Arzt schon bezahlt hat. Das ist jedoch ein Nebenschauplatz, der grosse Effekt liegt in der Stärkung des Kostenbewusstseins, was die Eigenverantwortung erhöht. Damit werden – mit einer gewissen Verzögerung – die Gesundheitskosten durch überlegteres Handeln eingebremst: Dies ist dann der grosse Nutzen. Mitmachen ist freiwillig!

Der Antrag
In der zweiten Lesung der KVG-Revision, werde ich eine Gesetzesänderung einbringen. Der Patient und der Arzt können wählen, ob die Rechnung an die Krankenkasse oder an den Versicherten geht. Die Krankenkasse schuldet die Kosten, die mit der Franchise und dem Selbstbehaltes nicht gedeckt sind. Bei stationären Behandlungen geht die Rechnung immer an die Krankenkasse.

Anmerkung: In der Schweiz bestimmen die Versicherung und der Arzt, ob der Patient oder die Kasse die Rechnung erhält. Mit der Formulierung meines Antrages würden der Patient und der Arzt die Vereinbarung treffen. Dadurch steht der Patient mehr im Mittelpunkt des Geschehens.

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