Wess’ Brot ich ess’, dess’ Lied ich sing

Das gilt insbesondere für unsere staatlich subventionierten Medien, besonders aber für die beiden Landeszeitungen.

Die vierte Staatsgewalt
Den Medien kommt in einer direkten Demokratie eine zentrale Rolle zu. Die Medien gelten als vierte Staatsgewalt, welche Informationen verbreiten und damit den Informationsstand der Bevölkerung massgeblich bestimmen. Damit spielen sie eine wichtige Rolle in der Meinungsbildung und sind deshalb systemrelevant in einer gelebten
Demokratie.

Anforderungen
Die Umfrage zu Medien und Medienförderung des Liechtenstein-Instituts zeigt, dass den liechtensteinischen Medien eine bedeutende Funktion in Bezug auf Information und Berichterstattung eingeräumt wird und die Bevölkerung eine hohe Erwartung an Objektivität, Neutralität und Aktualität der Medien hat. Die Umfrage zeigte zudem, dass Recherche und Hintergrundberichte sehr begrüsst werden. Die Funktionen, die von den Medien in einer Demokratie erfüllt sein sollten, werden von einer grossen Mehrheit der Befragten auch für Liechtenstein als wichtig eingestuft.

Reformbedarf bei der Medienförderung
Das bestehende Medienförderungsgesetz verlangt keine unabhängige, objektive und neutrale Berichterstattung, um die Förderungsvoraussetzungen zu erfüllen. Die Politik müsste die Medienförderung also reformieren. Das ist politisch nicht opportun, denn die Medienförderung finanziert direkt die Informationsplattformen der beiden
Grossparteien. Die VU/FBP-Machtpolitik verhinderte bisher eine Reform, obwohl schon lange Handlungsbedarf besteht.

Zumindest die FBP hat das Thema Medienförderung aufgegriffen und in ihr Wahlprogramm einfliessen lassen. Sie versprach, der Neutralität und Objektivität in der Medienförderung stärkeres Gewicht zu verleihen. FBP-Wirtschaftsministerin Sabine Monauni ging im Wahlkampf noch einen Schritt weiter und sagte: «Parteizeitungen, wie wir sie in unserem Land kennen, sollte es im 21. Jahrhundert nicht mehr geben. Dafür müssen wir die Medienförderung modernisieren und neu ausrichten.» Als Wirtschaftsministerin ist Frau Monauni heute verantwortlich für die Medien. Hält sie ihr Versprechen, müsste sie dem Landtag schon bald einen Bericht und Antrag vorlegen, der die Medienförderung neu auf Neutralität und Objektivität ausrichtet und die Parteieinflüsse für staatlich geförderte Medien untersagt.

Landes-Parteizeitungen
Derzeit sind beide Tageszeitungen zur Gänze oder teilweise im Eigentum von politischen Parteien. Diese Zeitungen verbreiten vor allem Partei- oder Haltungsmeinungen und tragen nicht genügend zu einer ausgewogenen Berichterstattung bei. Erinnert sei zum Beispiel an den S-Bahn-Abstimmungskampf, wo gleich die ganze Vaterland-Redaktion sich auf die Seite der S-Bahn-Befürworter gestellt hat und damit eine ausgewogene Berichterstattung in weite Ferne rückte.

Die beiden Parteizeitungen informieren die Bevölkerung hauptsächlich regierungstreu. So entstehen Informationsdefizite, was in einer Demokratie auch als einseitige Beeinflussung des Wählers verstanden werden kann.

Neue Medienlandschaft
Nur mit einer ausreichenden, neutralen und objektiven Medienlandschaft kann einem Informationsdefizit entgegengewirkt werden. Zur Medienvielfalt gehören neben den Printmedien heutzutage auch Online- und mindestens ein TV-Medium. Zudem wäre zu prüfen, ob nicht auch das Radio (LRF) unter den gleichen Kriterien zu fördern wäre, damit alle Medien die gleich langen Spiesse hätten.

Bis heute wird das Fernsehen in Bezug auf die Medienförderung stiefmütterlich behandelt. Mit der Neugestaltung der Medienförderung muss es einen höheren Stellenwert erhalten. Die immer wieder vorgebrachten Qualitätseinwände sind nicht haltbar, denn wie soll sich ein Sender entwickeln, wenn ihm kaum Geld zur Verfügung steht? Die
Medien, welche das Fernsehen kritisieren, sollen sich selbst fragen, was sie mit Staatsbeiträgen von weniger als CHF 50’000.– pro Jahr noch leisten könnten. Nur so vergleichen sie nicht Äpfel mit Birnen.

Radio L privatisieren
Zeitgleich mit einer Anpassung der Medienförderung sollte sich der Landtag erneut mit der Privatisierung der Radios beschäftigen. Es ist nicht Aufgabe des Staates, ein Radio zu betreiben. Mit der Privatisierung und damit Gleichstellung des Radios bezüglich der Medienförderung bestünden für alle Medien dieselben Voraussetzungen, was
eigentlich im Interesse des Staates liegen müsste.

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