Wie weit darf die Regierung in Abstimmungskämpfe eingreifen?

In der vergangenen Legislaturperiode ist es zu einigen Volksabstimmungen gekommen, weil entweder Volksinitiativen oder Referenden gegen Landtagsbeschlüsse ergriffen wurden. Auffällig ist, dass sich die Regierung immer stärker in die Abstimmungskämpfe einmischt und mit Steuergeld eigentliche Abstimmungspropaganda betreibt. 

Die Regierung hat gemäss Informationsgesetz das Recht und auch die Pflicht, über ihre Tätigkeit und Absichten, über Massnahmen und Beschlüsse sowie über deren Hintergründe und Zusammenhänge zu informieren. Allerdings muss die Information der Regierung sachlich und ausgewogen sein (Art. 3 Informationsgesetz). Leider hält sich die Regierung immer weniger an diesen Generalartikel 

STAATSPROPAGANDA ZUR RADIO-PRIVATISIERUNGSINITIATIVE 

Im Zuge der Abstimmung zur Aufhebung des Rundfunkgesetzes, auch bekannt als Privatisierungsinitiative, hat die Regierung ein Informationsblatt zur Abstimmung über Radio Liechtenstein an alle Haushalte mit dem Vermerk , «NEIN zur Abschaffung von Radio Liechtenstein» gesandt, obwohl die Initianten nie die Abschaffung des Radios zum Ziel hatten. Das Ziel ist eine Privatisierung. Das heisst, die Regierung hat absichtlich eine Umdeutung 

der Privatisierungsinitiative vorgenommen und damit unlautere Abstimmungspropaganda betrieben. 

GRUNDSATZ DER FAIRNESS, DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT UND DER CHANCENGLEICHHEIT 

Ausserdem hatte Radio L ein Budget von CHF 60‘000 zur Verfügung, um gegen die Initiative anzukämpfen. Diese CHF 60‘000 werden indirekt vom Steuerzahler bezahlt, also auch von der Mehrheit der Stimmbevölkerung, die für die Privatisierungsinitiative stimmten. Dass das Radio zur Privatisierungsinitiative eine Position einnehmen darf, ist unbestritten. Die Frage ist jedoch, ob der monetäre Einsatz noch verhältnismässig und fair war. 

UNSACHLICHE UND EINSEITIGE INFORMATION
DER REGIERUNG ZUM REFERENDUM ZUR SANIERUNG DER STAATLICHEN PENSIONSKASSE 

Aktuell informiert die Regierung über das nächste Referendum, das sich gegen den Landtagsbeschluss zur Ausfinanzierung der staatlichen Pensionskasse richtet. Auf der Webseite der Regierung unter www.regierung.li/thema/16611/pensionskasse finden sich häufig gestellte Fragen und die Antworten der Regierung, die jedoch einseitig und nicht vollständig und damit nicht neutral sind. Die Referendumsinitianten wurden nicht eingeladen, ihre Positionen zu den einzelnen Punkten abzugeben, damit diese ebenfalls auf der Landeswebseite veröffentlicht werden. 

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