Wildnis in der Gesetzgebung

Normalerweise liegt in der Einfachheit die Vollendung, man kann aber auch alles grösser und komplexer machen, wenn man will. Die meisten Punkte, die mit dem zur Diskussion stehenden Finanzhaushaltsgesetz geregelt werden sollen, sind schon im Gemeindegesetz geregelt. Jemand hat sich da viel Arbeit angetan ohne Rückbesinnung auf Effizienz.

Das bestehende Gemeindegesetz umfasst acht Hauptteile. Dazu kommen noch eine Gemeindeordnung sowie ein Kundmachungsreglement. Im «Hauptteil VI. Finanzhaushalt» des Gemeindegesetzes war bis anhin geregelt, was jetzt in einem neuen Finanzhaushaltgesetz geregelt werden soll. Dazu müssen noch acht Verordnungen erlassen werden, die das Gesetz genauer erklären müssen.

Dies allein spricht Bände. Das neue Finanzhaushaltsgesetz wird auf einen massiven Eingriff in die Gemeindeautonomie hinauslaufen. Die Verordnungen werden von der Regierung, einem Fünfergremium, erlassen, weder Landtag noch die Gemeinden selbst werden dazu etwas zu sagen haben.

Durch das zusätzliche Gesetzeswerk wird in meinen Augen die Übersicht erschwert. Nicht die Menge der Gesetze ist entscheidend, sondern die Qualität der einzelnen Artikel und Bestimmungen.

Die erste Lesung des neuen Gesetzes im Landtag ist vorbei, eine Integration in den bestehenden Hauptteil VI des Gemeindegesetzes fand keine Mehrheit. Aber immerhin: Die Regierung nahm viele Kritikpunkte zur Kenntnis und wird, so bleibt zu hoffen, auf die zweite Lesung eine verbesserte Synchronisierung mit dem bestehenden Gemeindegesetz vorlegen.

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