Zeit verspielt, Gesetz missachtet: Regierungsrat Schädler verzögert AHV-Reformen
Die langfristige Sicherung der AHV gehört zu den zentralen finanzpolitischen Herausforderungen Liechtensteins. Umso schwerer wiegt der Umstand, dass der zuständige Regierungsrat Emanuel Schädler eine klare gesetzliche Verpflichtung nicht eingehalten hat – und damit wertvolle Zeit im anstehenden und wichtigen Reformprozess verloren ging.
Text: Thomas Rehak
Ausgangspunkt ist die versicherungstechnische Prüfung der AHV aus dem Jahr 2024, welche dem Landtag am 6. Dezember 2024 vorgelegt wurde. Diese zeigte unmissverständlich auf, dass das Vermögen der AHV ohne Massnahmen ab dem Jahr 2043 deutlich unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestgrenze von fünf Jahresausgaben fallen wird. Damit wurde automatisch der in Art. 25 bis Abs. 2 des AHV-Gesetzes verankerte Mechanismus ausgelöst: Die Regierung ist verpflichtet, dem Landtag innerhalb von zwölf Monaten konkrete Massnahmen zur Sicherung der Finanzierung vorzulegen.
Diese Frist ist längst verstrichen. Spätestens Anfang Dezember 2025 hätte ein entsprechendes Massnahmenpaket vorliegen müssen. Doch auch knapp eineinhalb Jahre nach Kenntnisnahme der Ergebnisse gibt es seitens der Regierung keine konkreten Vorschläge. Faktisch ist die Regierung ihrer gesetzlichen Pflicht nicht nachgekommen.
KLARE GESETZLICHE REIHENFOLGE IGNORIERT
Besonders brisant ist dabei nicht nur die Verzögerung selbst, sondern auch das gewählte Vorgehen. Gemäss den Erläuterungen im Bericht und Antrag (40/2016) ist die gesetzliche Systematik eindeutig: Zuerst legt die Regierung dem Landtag ein Massnahmenpaket zur politischen Grundsatzdiskussion vor. Erst danach folgt die Ausarbeitung konkreter Gesetzesänderungen – inklusive Vernehmlassung und legistischer Prüfung.
Die Regierung geht nun den umgekehrten Weg. Statt dem Landtag zunächst Vorschläge zu unterbreiten, wurde eine Vernehmlassung in Aussicht gestellt – ein Schritt, der gemäss ursprünglicher Konzeption erst am Ende des Prozesses stehen sollte. Dies zeigt, dass die Regierung «das Hintere vor dem Vorderen» macht.
Dieses Vorgehen untergräbt nicht nur die Rolle des Landtags als politisches Entscheidungsorgan, sondern widerspricht auch klar der im Gesetz vorgesehenen Abfolge.
BEGRÜNDUNG ÜBERZEUGT NICHT
Regierungsrat Schädler begründet die Verzögerung mit dem Anspruch, keine «Schnellschüsse» zu produzieren, sondern eine breit abgestützte und fundierte Lösung zu erarbeiten. Zudem verweist er auf komplexe Rahmenbedingungen wie geopolitische Unsicherheiten und das Zusammenspiel zwischen erster und zweiter Säule.
Doch diese Argumentation wirft Fragen auf. Denn das Gesetz lässt bewusst keinen Interpretationsspielraum: Sobald die kritische Schwelle in der Prognose unterschritten wird, sind innert zwölf Monaten Massnahmen vorzulegen.
Gerade um politisches Zögern zu verhindern, wurde dieser Automatismus geschaffen.
Hinzu kommt: Die finanzielle Entwicklung der AHV zeigt bereits heute eine klare Tendenz. Trotz aussergewöhnlich hoher Vermögenserträge ist die Kennzahl der «Jahresausgaben in Reserve» gesunken. Bei durchschnittlichen Renditen wäre sie bereits unter die Marke von zehn Jahresausgaben gefallen. Der Handlungsdruck ist also nicht theoretisch, sondern real.
ZEITVERLUST MIT KONSEQUENZEN
Besonders problematisch ist die Aussage der Regierung, die Verzögerung werde «eingepreist» – das Zieldatum verschiebe sich einfach von 2043 auf 2045. Diese Logik ist politisch wie ökonomisch fragwürdig. Denn jede Verzögerung reduziert den Handlungsspielraum und erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass spätere Massnahmen drastischer und damit teurer ausfallen müssen.
Reformen der Altersvorsorge benötigen Zeit – politisch wie gesellschaftlich. Wer heute zögert, zwingt künftige Generationen zu umso einschneidenderen Entscheidungen.
VERTRAUENSFRAGE
Letztlich geht es nicht nur um Zahlen und Fristen, sondern um die Glaubwürdigkeit staatlichen Handelns. Wenn gesetzlich festgelegte Automatismen bewusst nicht eingehalten werden, stellt sich unweigerlich die Frage nach der Verbindlichkeit solcher Regeln.
Die AHV ist eines der tragenden Elemente des Sozialstaats. Ihre Sicherung erfordert vorausschauendes, regelgebundenes Handeln – keine Verzögerungstaktik. Der Ball liegt nun beim Landtag, der klären muss, wie mit dieser Missachtung der gesetzlichen Vorgaben umzugehen ist.
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