EU-Zentralismus kostet uns Millionen

Einer ganzen Reihe von Verordnungen, Richtlinien und Beschlüssen des europäischen Parlaments und der EU-Kommission soll der Landtag demnächst zustimmen. Allein unter einem Traktandum, im Bericht und Antrag der Regierung (BuA 48/2017), sind Rechtsakte (aus Beschlüssen) des EWR-Ausschusses im Umfang von 170 A4-Seiten in kleiner Schriftgrösse zu übernehmen. Mit der Umsetzung entsteht ein Mehraufwand und somit Folgekosten für unser Land. Dazu kommt noch, dass der Bürger sich entsprechend den neuen Vorgaben ausrichten muss, denn bekanntlich schützt Unwissenheit nicht vor Strafe.
Bevor der Landtag zu diesem Antrag seine Zustimmung gibt, müssten die Kosten zwingend bekannt sein. Dem ist jedoch nicht so. Die Kosten werden gemäss Regierung erst bei der materiellen Umsetzung beziffert, also erst nachdem der Landtag zugestimmt hat (BuA 48/2017, S. 21). Da bestimmen das EU-Parlament und der Rat der Europäischen Union darüber, wie der liechtensteinische Landtag Gesetze zu formulieren hat, und der Landtag soll, wenn es nach der Regierung geht, nicht einmal die finanziellen Konsequenzen hinterfragen dürfen? Mehr EU-Hörigkeit geht nicht mehr! Das ist ein massiver Eingriff in unsere Souveränität!

Weiteres Beispiel: Eisenbahn
Die in Liechtenstein vorhandene Eisenbahninfrastruktur ist im Besitz der Österreichischen Bundesbahnen, inkl. Grund und Boden, auf dem die Gleise verlaufen. Nachdem das Land Liechtenstein in keiner Weise an einer Infrastruktur, dem Betrieb oder dem Unterhalt einer Eisenbahn beteiligt ist, wurden die EWR-Rechtsakte im Bereich Eisenbahn bis zum Jahre 2011 nicht umgesetzt. Im Hinblick auf das damals geplante S-Bahn-Projekt FL.A.CH wurden ab dem Jahre 2011 einige der EWR-Eisenbahnrechtsakte im liechtensteinischen Eisenbahngesetz (EBG) und den entsprechenden Verordnungen umgesetzt. Mit Folgen, wie sich jetzt herausstellt! Aufgrund der damaligen Umsetzung stellt sich die EFTA-Überwachungsbehörde nun auf den Standpunkt, dass Liechtenstein zur nationalen Umsetzung aller EWR-Eisenbahnrechtsakte verpflichtet sei. Wohlverstanden: Wir haben nicht einmal eine alte, ausgediente Feldbahn in einem Museum stehen!
Nun wurde für die Umsetzung weiterer Rechtsakte mit der ESA und der EU-Kommission ein Kuhhandel vereinbart, der schlichtweg nicht akzeptabel ist. Es wurde vereinbart, dass Liechtenstein zur Umsetzung der EU-Richtlinien verpflichtet werden kann, falls das Projekt S-Bahn FL.A.CH verwirklicht oder falls das Eisenbahngesetz abgeändert wird. Dies obwohl auf liechtensteinischem Grund gar keine Eisenbahn existiert!
Anstatt die neu anstehenden EU-Rechtsakte mit einem Verweis zu übernehmen, wäre es doch gescheiter, die im Jahr 2011 übernommenen Rechtsakte für ungültig zu erklären. Mit jeder Übernahme stecken wir tiefer im Sumpf. Es fängt immer klein an, danach entsteht daraus ein grosser Apparat. Die Eisenbahnbehörde in Liechtenstein ist die Regierung. Noch ist der Aufwand der Eisenbahnbehörde klein. Mit der Übernahme von weiteren Rechtsakten, die nebst anderem Kontroll- und Überwachungsfunktionen der ÖBB-Lokführer, Rollmaterial und der Linie auch weitere Verpflichtungen beinhalten, sind in der Landesverwaltung für die Umsetzung entsprechende finanzielle und personelle Mittel erforderlich. Dies wollen wir vermeiden, unser Eisenbahngesetz genügt, um einen geordneten Betrieb durch ausländische Eisenbahnunternehmer zu gewährleisten. Wenn nicht, können wir eigenständig das Eisenbahngesetz im Zusammenspiel mit der Konzession anpassen.

Schengen: neue Zahlungen gefordert
Erst im Jahr 2015 genehmigte die Mehrheit der Abgeordneten des Landtages für Schengen einen Mitgliederbeitrag von 828 000 Euro und dazu eine zusätzliche 100% Stelle für Schengen. Für die Mitfinanzierung von Projekten waren in jenem Bericht und Antrag (Nr. 138/2015) insgesamt 700 000 Euro vorgesehen. Über diesen Betrag wurde nicht abgestimmt, die Regierung sah nämlich vor, die Finanzierung der erwähnten CHF 700 000 in den Budgets der involvierten Amtsstellen zu berücksichtigen. Nur die beiden Verfasser dieses Artikels unterstützten damals den Steuergeldexport nicht und stimmten im Landtag mit Nein. Jetzt soll der Landtag schon wieder zusätzlich finanzielle Mittel für eine anteilig finanzierte Unterstützung der Küstenwache freigeben. Irland, Monaco, San Marino und Vatikan, Andorra und weitere Staaten sind nicht im Schengenverbund und ihnen geht es nicht schlechter als uns. Wieso müssen wir eigentlich überall dabei sein? Zudem werden die Schengen Vereinbarungen von einigen Mitgliedsländern nach Lust und Laune zu Ihren Gunsten «gebogen».

Beispiel FMA
Die FMA wächst und wächst unaufhörlich. Kein Wunder, in einem einzigen Jahr werden über 300 EU-Rechtsakte in unser Recht übernommen. Die Folge ist, dass nicht nur die FMA, sondern auch der Staatsapparat immer mehr aufgebläht wird. Die vielen Regulierungen müssen umgesetzt und überwacht werden. Überdies sind in den Firmen, vor allem im Finanzbereich, Unkosten in Millionenhöhe entstanden, die es früher nicht gab. Eines ist sicher: Mindestens zwei Abgeordnete werden der Übernahme sinnloser Rechtsakte und den damit verbundenen Kosten nicht zustimmen.

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