Initiative «Familie und Beruf»: Problem Taggeldversicherung

Die Initianten behaupten, dass bei einer Annahme «Familie und Beruf», « die Prämien für Arbeitnehmer und Arbeitgeber günstiger» werden. Dies stimmt so nicht. Zutreffend ist, dass bei einer Annahme der Initiative die Taggeldversicherungen der Krankenkassen von der Zahlung des Mutterschaftsgeldes entlastet werden. Das heisst aber noch keineswegs, dass die Taggeldversicherung deswegen generell billiger wird.

 Falsche Versprechungen der Initianten
Die Initianten schreiben im Begleittext: «Das Risiko in eine Sanierung wegen Krankentaggeldbeträgen zu kommen, wir verringert.» Sie haben aber mehrere Dinge nicht berücksichtigt: Die Taggeldversicherung muss saniert werden, das ist bereits Fakt! Die Taggeldversicherungen der Krankenkassen in Liechtenstein haben in den letzten paar Jahren einen Verlust von ca. CHF 5 Mio. angehäuft. Eine Quersubventionierung mit anderen Zweigen der Versicherung ist gesetzlich nicht erlaubt! Für die Versicherer und die Regierung wäre die Annahme der Initiative ein Segen, denn dann kämen die Versäumnisse der letzten Jahre weniger zum Vorschein. Jeder Betrieb ist individuell versichert. Wenn ein Betrieb wenige oder gar keine weiblichen Angestellten hat, z.B. eine Baufirma, dann wirkt sich die Annahme der Initiative für diesen Betrieb gar nicht aus. Positiv im Sinne einer Prämienreduktion könnte sich die Initiative z.B. bei einem Frisörsalon auswirken, der überwiegend junge, weibliche Arbeitskräfte beschäftigt. Damit die gesetzlich geforderten Reserven wieder erreicht und dieser wichtige Bereich der Sozialversicherung wieder kostendeckend betrieben werden kann, sind die Versicherer zu Sanierungsmassnahmen gezwungen. Selbst wenn die Initiative angenommen würde, könnten die Prämien also ansteigen. Die Initianten versuchen, die Ursache der Verluste den Familien anzulasten und verlangen nun mit Familienzulagengeld die Taggeldversicherung zu sanieren. In Wirklichkeit sind nicht die Familien schuld an der Misere, sondern die Betriebe, die über Jahre schlicht und einfach zu wenig Taggeldprämien bezahlt haben.

Untätige Regierung
Gemäss Art. 22 Abs. 2 des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) sind die Beiträge jeweils so zu bemessen, dass für jeden Versicherungszweig, in diesem Fall die Taggeldversicherungskollektive der einzelnen Betriebe, gemäss Abs. 1 unter Berücksichtigung der übrigen Einnahmequellen die jährlichen Aufwendungen für Versicherungsleistungen und Verwaltungskosten gedeckt und die nötigen Vermögensreserven gebildet werden können. Nachdem die Taggeldversicherungen in den letzten Jahren praktisch jedes Jahr Verluste eingefahren haben, hätten diese schon längst massiv Gegensteuer geben müssen. Dies haben sie unterlassen können, weil die Regierung das Gesetz nicht konsequent durchgesetzt hat. Den Krankenkassen war dies natürlich recht, weil sie so die Kunden bei der Stange halten resp. neue gewinnen konnten.

Auskunft des LKV ist massgeblich!
Gemäss Auskunft des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) wird es keine generellen Abschläge bei den Prämien der Taggeldversicherungen geben, da die Prämien betriebsindividuell bzw. risikogerecht auf den Schadensverlauf der letzten Jahre berechnet werden. Bspw. wird sich die Initiative bei einem Baumeister, der praktisch keine Frauen beschäftigt, gar nicht auf die Prämien auswirken! Damit erweisen sich die Behauptungen der Initianten als falsch! Die Wirtschaftskammer hat dem Vernehmlassungsbericht der Regierung unbesehen Teile entnommen und damit auch offensichtliche Fehler und Schwachstellen kopiert, die im normalen Gesetzgebungsverfahren hätten verhindert werden können. Abschreiben ist nicht generell verpönt, man darf sich in der Politik einer so genannten Rezeptionsvorlage bedienen. Man sollte aber doch so aufmerksam sein beim Abschreiben, dass man die gröbsten Böcke nicht auch noch mit abkupfert.

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