Tarmed: Feilschen um den Taxpunktwert

Ab dem 1. Januar 2017 wird auch in Liechtenstein nach dem schweizerischen Ärztetarif Tarmed abgerechnet. Die Übernahme des Tarmed ist nicht zuletzt durch den Einsatz der DU-Fraktion zustande gekommen. Damit wird endlich die notwendige Transparenz und Vergleichbarkeit geschaffen, um Ärzte, die zu viel abrechnen, aufzuspüren.

Neben dem Tarmed-Tarif ist jedoch der Taxpunktwert die zweite entscheidende Grösse bei der Festlegung der Preise, welche die Ärzte in Rechnung stellen, denn diese berechnen sich nach der Formel

Tarifposition X Taxpunktwert = Preis der ärztlichen Leistung

Der Taxpunktwert wird nicht von der Regierung festgelegt, sondern wird zwischen dem Krankenkassenverband und der Ärztekammer ausgehandelt. Dies geschieht wie so vieles hinter verschlossenen Türen.

Kein Taxpunktwert höher als im Kanton St. Gallen
Für die DU-Fraktion ist klar, dass der Taxpunktwert nicht höher als derjenige im Kanton St. Gallen sein darf, denn schliesslich sind die Kosten der Ärzteschaft in Liechtenstein nicht höher als im benachbarten Kanton. Dazu kommt noch die Möglichkeit der Steueroptimierung, die viele hiesige Ärzte durch die Zwischenschaltung einer Ärzte AG vorgenommen haben.

Es gilt also genau hinzuschauen, ob der Krankenkassenverband auch wirklich die Interessen der Versicherten vertritt.

Ärzte dürfen tieferen Taxpunktwert anwenden!
Wir haben bei der letzten KVG-Revision den Antrag eingebracht, dass die Tarifpartner lediglich den maximalen Taxpunktwert aushandeln. Es steht den Ärzten also ab dem 1.1.2017 frei, einen tieferen Taxpunktwert als den ausgehandelten anzuwenden. Es wird interessant sein anzusehen, ob es OKP- oder Nicht-OKP-Ärzte geben wird, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Auf jeden Fall werden die Versicherten angesichts der hohen Franchise vermehrt Ärzte aufsuchen wollen, die bezahlbare Preise verrechnen.

Freie Arztwahl: Dringender denn je!
Es ist eine Frechheit und Entmündigung des Versicherten, wenn er den Arzt nicht frei wählen darf, obwohl er die Kosten in den meisten Fällen selber tragen muss. Wir haben bei der Krankenkassen-Gesetzesrevision den Antrag gestellt, dieses Regime zu lockern. Dies wurde von den übrigen Parteien abgelehnt. Das Ziel der Wiederherstellung der freien Arztwahl werden wir jedoch auch in Zukunft hartnäckig weiter verfolgen.

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